Zukunft gestalten – mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen?
Am kommenden Dienstag, 23. April 2019, informiert die Betreuungsstelle der Region Hannover in Burgdorf über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung. Von 14 bis 16 Uhr steht die Beraterin im Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer Land, Hannoversche Neustadt 53, für Fragen zur Verfügung. Die Sprechstunde ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Da es sich um Einzelgespräche handelt, können Wartezeiten entstehen. Weitere Informationen unter Telefon 0511/616-23540.
Weitere Beratungen in Burgdorf in 2019 sind am Dienstag, 23. Juli, von 10 bis 12 Uhr und am Dienstag, 15. Oktober, von 14 bis 16 Uhr.