Am gestrigen Donnerstag, 23. Mai 2019, gegen 22.30 Uhr kontrollierte eine uniformierte Funkstreifenwagenbesatzung in der Straße Vor dem Celler Tor in Burgdorf zwei Fahrradfahrer, die ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs waren.
Hierbei stellte sich heraus, dass beide alkoholisiert waren. Die anschließenden Atemalkoholüberprüfungen führten dazu, dass einem Fahrradfahrer die Weiterfahrt untersagt wurde und dem anderen eine Blutprobe entnommen und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet wurde.
In der selben Nacht gegen 23.45 Uhr wurde in der Burgdorfer Marktstraße eine weitere Radfahrerinkangehalten, die ebenfalls ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs war.
Auch bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass die junge Burgdorferin alkoholisiert war. Ihr wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und auch gegen sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.