Herbstzeit – Laubzeit
Der Starkregen in dieser Woche hat wieder gezeigt, dass nicht beseitigtes Laub Gullys verstopfen und zu überfluteten Kellern führen kann. Deshalb weist die Gemeinde Wedemark darauf hin, dass Grundstückseigentümer in der laubstarken Jahreszeit die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen von Laub zu reinigen haben.
"Ähnlich wie bei der Schneeräumungspflicht ist jeder Eigentümer entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wedemark dazu verpflichtet, die an das Grundstück grenzenden öffentlichen Flächen (Geh-, Radwege und Gullys) von Laub zu reinigen", so die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung. Nachbarn das Laub zuzukehren, oder es lediglich auf die Straße zu fegen, ist laut Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Wedemark verboten.