Notfallbetreuung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
In Burgdorf ist für einen eingeschränkten Personenkreis eine Notfallbetreung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gewährleistet. Dies gibt die Stadt Burgdorf am heutigen Freitag, 13. März 2020, in einer Pressemitteilung bekannt.
Für Eltern, die im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich oder pflegerischen Bereich, im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz oder Feuerwehr, im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug, in einem vergleichbaren Bereich, der relevant ist, um kritische Infrastrukturen aufrechtzuerhalten, beschäftigt sind sowie für "Härtefalle", wie beispielsweise drohender Kündigung oder Verdienstausfall, wird eine Notfallbetreuung angeboten.
Die Anmeldung der Notfallbetreuung ist über das unter diesem Text zum Download bereitstehende Formular in der jeweiligen städtischen Einrichtung beziehungsweise bei der betreuenden Kindertagespflegeperson abzugeben.
Erfolgt die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft, ist die Abstimmung der Anmeldung mit der entsprechenden Einrichtung dringend erforderlich.
Weitere Informationen sind der ebenfalls im Download befindlichen Elterninformation zur Betriebsschließung zu entnehmen.
Download: anmeldebogen_notbetrieb.pdf