Rat der Stadt entscheidet über Hundesteuer- und Vergnügungssteuererhöhungen
Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Erhöhungen der Hunde- und der Vergnügungssteuer als Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept festgelegt. Jetzt liegen den Ratsmitgliedern die konkreten Beschlussvorlagen dazu vor. Die Beratungen beginnen am 30. November 2021 im Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und enden am 16. Dezember 2021 mit dem Ratsbeschluss.
Bei der Vergnügungssteuererhöhung geht es ausschließlich um die Automatensteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die prozentual vom Einspielergebnis abhängt und von 14 Prozent auf 19 Prozent erhöht werden soll. Steuerpflichtig sind die Automatenaufsteller, so dass nur wenige Steuerpflichtige betroffen sind.
Ganz anders sieht es bei der Hundesteuer aus. Hier sind von der Erhöhung rund 1.550 Hundehalter von etwa 1.850 Hunden betroffen. "Allerdings ist die Hundesteuer in Sehnde seit 1995 stabil, wenn man von Rundungen auf volle Beträge zur Euro-Einführung absieht. Jetzt schlägt die Verwaltung vor, die Hundesteuer für den Ersthund von 63 Euro auf 84 Europ zu erhöhen. Damit können auch Personen mit geringerem Einkommen nach wie vor einen Hund halten", so die Sehnder Stadtverwaltung. Für Zweit- und Dritthunde sollen die Änderungen von 75 Euro auf 132 Euro beziehungsweise von 87 Euro auf 180 Euro höher ausfallen. "Damit kann die Hundesteuer wirksamer als bisher auch ihren ordnenden Zweck erfüllen", so die Stadt Sehnde.
Liegt die Stadt Sehnde mit den aktuellen Hundesteuersätzen im Vergleich zu den Ostkreiskommunen Lehrte, Burgdorf und Uetze bisher im untersten Bereich, wird sich dieses Bild nach den Erhöhungen drehen. "Zieht man den Vergleich hingegen zu Laatzen oder der Landeshauptstadt, liegen auch die neuen Steuersätze noch deutlich unter den dortigen Sätzen", so die Sehnder Stadtverwaltung.
Gleichzeitig mit den Erhöhungen soll für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Burgdorf übernommen werden, eine einjährige Steuerbefreiung beschlossen werden.