Eingeschränkte Nutzung der Sporthallen in der „Weihnachtsruhe“
Derzeit gilt bis zum 15. Januar 2022 landesweit eine sogenannte "Weihnachtsruhe" mit dem Ziel, Kontakte im privaten Bereich zu minimieren. Laut Landesverordnung dürfen sich daher privat nur maximal zehn Personen bis zum 15. Januar treffen. Gleichzeitig wurde landesweit die Warnstufe 3 für diesen Zeitraum festgesetzt.
"Auch wenn die Verordnung eine Personenbegrenzung für den Sportbereich explizit nicht vorsieht, ist dies nach Auffassung der Stadtverwaltung doch geboten, um den eingangs genannten Schutzzweck nicht zu unterlaufen", teilt die Stadt Sehnde mit.
Für die nächste Woche gelte daher bis zum 15. Januar in den Sporthallen der Stadt Sehnde ergänzend zu den bekannten Regularien eine Beschränkung von maximal 10 Personen, unabhängig von der Hallengröße. Während des Aufenthaltes ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Nur bei der unmittelbaren Sportausübung darf diese abgesetzt werden. Die Hallen dürfen nur nach der 2G+-Regel betreten werden. Eine erfolgte Boosterung ersetzt hierbei die Testung.
Die Stadt appelliert an die Vereine, die Übungsangebote möglichst in der nächsten Woche noch auszusetzen beziehungsweise nur unter den genannten Regeln durchzuführen.
Welche Regelungen ab dem 16. Januar gelten, hänge von den weiteren Landesvorgaben und dem Infektionsgeschehen ab.