Abgabefrist für die Grundsteuererklärung verlängert
Wer bisher die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat profitiert jetzt von der Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023. Seit dem 1. Juli 2022 stehen die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung im Portal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de) bereit. Es ist eine elektronische Übermittlung vorgesehen, für die im Portal "Mein ELSTER" ein Benutzerkonto erforderlich ist. Ist dies noch nicht vorhanden, ist zunächst eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Sie kann bis zu zwei Wochen dauern.
Weitere Informationen und Hilfen sind unter www.grundsteuerreform.de und unter dem Link lstn-niedersachsen.de/steuer/grundsteuer zu finden. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, der unter www.steuerchatbot.de zu finden ist.
Von Anfragen bei der Stadt Sehnde soll abgesehen werden, denn weder stehen dort Papierformulare zur Verfügung, noch dürfen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung behilflich sein, denn dieses ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten.