Verkehrsdelikte in Sehnde gehen zurück
Seit Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 wurden in Sehnde im ruhenden Verkehr 1.217 (Vorjahr 2.022) Verwarnungen wie beispielsweise das Überschreiten der Höchstparkdauer, oder parken auf einem Gehweg(42.925 Euro) und 9 Bußgeldverfahren (Vorjahr 24) zum Beispiel bei fehlender Hauptuntersuchung (590 Euro) eingeleitet. "Die stetigen und kontinuierlichen Kontrollen im Stadtgebiet Sehndes zeigen ihre Wirkung. Die VerkehrsteilnehmerInnen wissen dies und handeln entsprechend", schreibt die Stadt Sehnde in einer Pressemitteilung.
Besonders häufig kommen nach Angaben der Stadtverwaltung Parkverstöße auf Gehwegen vor. Es wurde so geparkt, um den Verkehr auf der Straße nicht zu behindern, ist hierbei die meistgehörteste Ausrede.
Im Stadtgebiet Sehnde werden zudem Kontrollen auf landwirtschaftlichen Wegen im ruhenden sowie im fließenden Verkehr durchgeführt. Diese Wege sind mit den Zeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" beziehungsweise "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" beschildert. "Bitte nehmen Sie diese Verkehrsschilder ernst. Diese Wege werden gerade zur Erntezeit mit Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren", so die Stadt Sehnde. Spaziergänger, Hundehalter und Fahrradfahrer nutzen diese Wege, um die Naherholungsgebiete zu erreichen. Die Fachdienstleiterin Ordnung und Recht appelliert an alle Autofahrer: "Pkws haben hier nichts zu suchen".
Die Stadtverwaltung hat die Überwachung des fließenden Verkehrs wieder aufgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist zum großen Teil automatisiert. Um Geschwindigkeits-, Abstands und Rotlichtverstöße festzustellen, können die Polizei und die Verkehrsbehörde mobile und stationäre Messanlagen aufbauen. In der Zeit seit Mitte Mai werden regelmäßig Kontrollen des fließenden Verkehrs durchgeführt. In welchem Bereich des Stadtgebietes jeweils gemessen wird, kann unter Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Sehnde eingesehen werden.
Bei diesen Kontrollen seien beispielsweise in einer 50er-Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 97 Stundenkilometer und in einer 30er-Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 76 Stundenkilometer gemessen worden. Die Auswertungen und Ahndungen dieser Verstöße erfolgen durch die Bußgeldstelle der Region Hannover.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Warnen anderer oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer vor der Geschwindigkeitsmessung ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung darstellt und diese ebenso wie alle anderen Tatbestände des Bußgeldkatalogs geahndet wird.
Ein Hinweis der Stadtverwaltung in eigener Sache: "Ein Knöllchen zu bekommen ist immer ärgerlich. Seinen Unmut aber in verbalen Attacken oder sogar in Handgreiflichkeiten gegenüber den Verkehrsüberwacher zu äußern und durchsetzen zu wollen, entspricht nicht dem respektvollen Umgang miteinander. "