Sehnde

Stadt Sehnde erinnert an Grünpflege an Grundstücksgrenzen im Herbst

[SEHNDE]

Gerade nach dem "Wachstumswetter" des Sommers mit seiner Mischung aus Niederschlag und Sonnenschein wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark. Den Grundstückseigentümern obliegt diesbezüglich die Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen können.

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sind folgende Hinweise dringend zu beachten:

  • Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern sind rechtzeitig so weit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmende den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Wenn ein Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, ist das "Lichtraumprofil" zu beachten. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad-/Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter.
  • Das "Sichtdreieck" ist freizuhalten. Hecken, Sträucher und Bäume sind an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. So können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.
  • Laub auf Gehwegen ist unverzüglich zu entfernen, um Unfälle zu vermeiden.

Auch auf dem Gehweg entlang eines Privatgrundstückes wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die zum Beispiel darauf ausrutschen können. Der Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) ist nachzukommen, um Gefahren von Personen und Sachen auszuschließen.

Die Straßenreinigung ist nach der genannten Satzung einmal in der Woche durchzuführen. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat. Dazu gehört leider auch Hundekot. Deshalb bittet die Stadt Sehnde Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihres Tieres ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Haus- und Gartenarbeiten, die mit erheblicher Belästigung verbunden sind, ab 20 und vor 7 Uhr vermieden werden müssen.

Weitere Informationen sind unter www.sehnde.de unter "Sicherheit und Ordnung" erhältlich.

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