Burgdorf

Abbruch des Verkehrsversuchs: Stadt benötigt noch verkehrsbehördliche Anordnung

[BURGDORF]

Wie bereits berichtet, hat der Rat der Stadt Burgdorf in einer Sondersitzung am gestrigen Donnerstag, 27. Juni 2024, entschieden, den Verkehrsversuch in der Burgdorfer Marktstraße vorzeitig zu beenden. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung in Richtung Westen wird somit wieder aufgehoben.

Die Stadt Burgdorf gibt einen Ausblick, wie es nun weitergehen wird: "Die Stadt Burgdorf holt bei der Region Hannover eine verkehrsbehördliche Anordnung ein. Sobald diese vorliegt, wird die ursprüngliche Verkehrsführung auf der Marktstraße wiederhergestellt. Die Fahrbahnmarkierungen für die Radfahrenden bleiben jedoch erhalten."

Des Weiteren setze die Stadt bereits vor dem Verkehrsversuch initiierte Maßnahmen, wie zum Beispiel das Spiel- und Bewegungskonzept, die Innenstadtsanierung und das Mobilitätskonzept, die zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen, weiter kontinuierlich um. Die während des Verkehrsversuchs gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei berücksichtigt werde und in die weiteren Planungen einfließen. Ziel sei es, den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Konkret hat der Stadtrat Folgendes beschlossen:

  1. Der Verkehrsversuch in der Marktstraße wird in der jetzigen Form beendet. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten.
  2. Der Rat ist der Auffassung, dass nach der Beendigung des Verkehrsversuchs weiter an Möglichkeiten der Reduzierung des Autoverkehrs, der Optimierung des Busverkehrs und an der Erhöhung der Aufenthaltsqualität gearbeitet werden muss. Bewährte Verbesserungen, wie die Parkplätze auf der Westseite, die Sitzmöbel und die erweiterten Fahrradabstellmöglichkeiten sollen, dann an geeigneter Stelle, erhalten bleiben.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt nach der Sommerpause kurzfristig Workshops mit VertreterInnen aus Politik, SMB AK City, Seniorenrat und ADFC anzusetzen, um dort Maßnahmen zu erarbeiten, die dem Rat vorzulegen sind. Die Workshops und die Behandlung im WALV, VA und Rat muss so geplant werden, dass die Ergebnisse in die Haushaltsplanung 2025/2026 einfließen können.

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