Gemeinde legt Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie aus
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024 im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme und Erläuterung im Bau- und Planungsamt (hier: Abteilung Umwelt und Grün, Raum 319) der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Straße 33, während der Auslegungszeiten des Amtes (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) sowie nach Vereinbarung bereitgehalten.
Informationen und der Lärmaktionsplan sind auch unter www.isernhgen.de/Lärmaktionsplanung verfügbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Isernhagen vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail an elke.freytag@isernhagen.de abgegeben werden.