OVG erklärt Bebauungsplan für unwirksam
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat mit Beschluss vom 5. September den Bebauungsplan Bäckkamp-Schmiedestraße in Elze im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt. "Die Entscheidung hat für die laufende Bauplanung und -entwicklung jedoch keine unmittelbaren negativen Folgen bezüglich bereits bestehender Genehmigungen und künftiger Vorhaben", teilt die Gemeinde Wedemark am heutigen Freitag, 11. Oktober 2024, mit.
Gültigkeit bereits erteilter Baugenehmigungen bleibt bestehen
Trotz der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bleiben bisher erteilte Baugenehmigungen und Mitteilungen nach § 62 NBauO (Bauanzeigen) weiterhin rechtswirksam. Das bedeutet, dass alle bereits genehmigten Bauvorhaben ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, neue Bauanträge zu stellen, da die betroffenen Grundstücke nun als Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelten und Bauvorhaben auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden können.
Zukunftsplanung und Neubeplanung
Die Gemeinde plant, für die Gebiete südlich und östlich der Helene-Küster-Straße einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Dabei sollen die planungsrechtlichen Vorgaben des bisherigen Bebauungsplans inklusive der örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung übernommen werden. Nicht mehr überplant werden sollen hingegegen die Flächen entlang der Walsroder Straße sowie der Mittelstraße und auch nicht mehr der Nahbereich der großen Beeke.
Für weitere Fragen steht das Team Bauplanung und Bauaufsicht der Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung: Gemeinde Wedemark, Fachbereich Planen und Bauen, Team Bauplanung und Bauaufsicht, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark – E-Mail: Bauplanung@Wedemark.de ; Telefon: 05130/581-395.