Wedemark

Bürgerentscheid zur Grundschule Mellendorf wird nicht stattfinden

[MELLENDORF]

Der geplante Bürgerentscheid zur Zukunft der Grundschule Mellendorf wird nicht durchgeführt. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wedemark hat während seiner Sitzung am gestrigen Montag, 16. Dezember 2024, die rechtliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Diese Entscheidung beruhe nach Aussage der Gemeinde auf erheblichen formalen und inhaltlichen Mängeln im Bürgerbegehren, die auch von der Kommunalaufsicht bestätigt worden seien.
Bürgermeister Helge Zychlinski erklärte, dass die rechtlichen Vorgaben für Bürgerbegehren klar geregelt seien. „Das vorgelegte Bürgerbegehren erfülle diese Anforderungen nicht. Die Fragestellung sei unbestimmt, wesentliche Informationen seien unvollständig oder falsch dargestellt worden, und die tatsächlichen Konsequenzen des Begehrens seien nicht ausreichend offengelegt worden“, so Zychlinski. Die Feststellung der Unzulässigkeit sei daher unausweichlich gewesen.

Formale und inhaltliche Mängel

Ein zentraler Kritikpunkt sei die unklare Fragestellung des Bürgerbegehrens gewesen. Die Formulierung zur "entsprechenden Bedarfs-Erweiterung zur Umrüstung auf den Ganztagsschulbetrieb" lasse offen, welche konkreten Maßnahmen damit gemeint seien. Dadurch fehle es an der notwendigen Bestimmtheit, die für ein rechtswirksames Bürgerbegehren erforderlich sei.
Auch die Begründung des Begehrens weise nach Angaben der Gemeinde erhebliche Defizite auf. Die Initiatoren hätten in ihrer Begründung auf externe Dokumente verwiesen, die nicht unmittelbar Teil des Bürgerbegehrens gewesen seien. Dies erschwere die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit für die Öffentlichkeit. Zudem seien entscheidende Informationen wie die geschätzten Sanierungskosten, notwendige Interimslösungen in Form von Schulcontainern und die höheren Folgekosten eines Sanierungsansatzes nicht oder nur unzureichend dargestellt worden.
Ein weiterer Kritikpunkt sei die unvollständige Darstellung wesentlicher Tatsachen. Beispielsweise seien die deutlich höheren Unterhaltungskosten bei einer Sanierung verschwiegen worden. Auch die Notwendigkeit zur Anmietung von Schulcontainern für rund 2,6 Millionen Euro während der Sanierungszeit sowie die Vorteile eines energieeffizienten Neubaus seien nicht transparent dargelegt worden. Darüber hinaus hätten belastbare Belege für die Behauptung einer besseren CO?-Bilanz durch eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau gefehlt.

Kommunalaufsicht bestätigt Rechtsauffassung

Die Kommunalaufsicht teile die Bedenken der Gemeinde Wedemark und habe in einer Stellungnahme die Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten sei ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anforderungen gemäß § 32 NKomVG nicht erfüllt seien.
"Wenn es im politischen Ermessen des Verwaltungsausschusses gestanden hätte, wäre die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen", betonte Bürgermeister Zychlinski. "Doch die gesetzlichen Vorgaben ließen keinen Spielraum für politische Abwägungen. Die Entscheidung sei rechtlich unumgänglich gewesen."

Appell zu sachlicher Debatte

Bürgermeister Zychlinski kritisierte die Vorgehensweise der Initiatoren und rief zu einer sachlichen Debatte auf. Auf Unterschriftenbögen, Plakaten und in den sozialen Medien seien nach Angaben der Gemeinde wiederholt Halbwahrheiten und Falschinformationen verbreitet worden. "Das habe einer konstruktiven Diskussion um die beste Lösung für die Kinder und ihre Bildung geschadet", so Zychlinski.

Neubau der Grundschule wird fortgesetzt

Die Gemeinde Wedemark halte an ihrem Ziel fest, die Grundschule Mellendorf durch einen modernen Neubau nachhaltig zu entwickeln. Die Planungen würden in enger Abstimmung mit den schulischen Bedürfnissen und den Anforderungen an die Ganztagsbetreuung fortgeführt.
Alle relevanten Fakten, die Hintergründe zur Entscheidung sowie das juristische Gutachten seien auf der Webseite der Gemeinde Wedemark einsehbar.

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