Sehnde

Stadt Sehnde erinnert an Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

[SEHNDE]

Mit den winterlichen Temperaturen und dem einsetzenden Schneefall rückt die Verkehrssicherheit auf Straßen und Gehwegen wieder in den Fokus. Die Stadt Sehnde weist daher auf die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht hin. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung von Straßen, Gehwegen sowie Zuwegen zu Wohnhäusern und Garagen zu ermöglichen.

Der städtische Winterdienst beginnt frühmorgens mit der Beräumung der wichtigsten Verbindungsstraßen, Kreuzungen und Gefahrenstellen. Erst danach erfolgt das Räumen und Streuen in den Neben- und Anliegerstraßen. Um eine effektive Räumung sicherzustellen, bittet die Stadt Anwohner darum, ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße abzustellen. Zugeparkte Straßen können aus Sicherheitsgründen nicht geräumt werden, da Räumfahrzeuge durch parkende Autos in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.

Neben dem Winterdienst der Stadt sind auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Diese umfasst das Beseitigen von Schnee und Eis auf Gehwegen – unabhängig davon, ob diese befestigt sind – sowie das Freihalten von Gossen und Rinnsteinen. Gibt es keinen Gehweg, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Wo auch kein Seitenraum vorhanden ist, muss am äußersten Fahrbahnrand ein entsprechender Streifen geräumt werden.

Nach nächtlichem Schneefall muss die Räumung bis spätestens 8:00 Uhr abgeschlossen sein. Während des Tages ist die Reinigung nach erneutem Schneefall unverzüglich und bei anhaltendem Schneefall in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Bei Glätte sind zwischen 7:00 und 20:00 Uhr abstumpfende Mittel wie Sand zu streuen, um die Sicherheit für den Fußgängerverkehr zu gewährleisten. Der Einsatz von Streusalz sollte hingegen möglichst vermieden werden.

Die Stadt Sehnde bittet alle Anlieger, den Schnee nicht auf Gehwegen oder an Fahrbahnrändern abzulagern. Der Schnee sollte – soweit möglich – auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Es lässt sich jedoch nicht immer verhindern, dass durch städtische Räumfahrzeuge Schnee erneut auf bereits geräumte Flächen gelangt.

Um Überschwemmungen bei Tauwetter zu vermeiden, sollten Straßenabläufe in den Gossen von Eis und Schnee freigehalten werden. Nach dem Winter sind ausgebrachte Materialien wie Split und Sand wieder zu entfernen.

In vielen Mietverhältnissen ist der Winterdienst vertraglich auf die Mieter übertragen. Ist es den Verpflichteten aus beruflichen oder privaten Gründen nicht möglich, die Räum- und Streupflicht selbst zu übernehmen, sollte rechtzeitig eine Vertretung organisiert werden.

Die Stadt Sehnde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Missachtung der Räum- und Streupflicht nicht nur ein Haftungsrisiko für den Verantwortlichen darstellt, sondern auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

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