Uetze

Verkürzte Briefwahl-Fristen: Gemeinde Uetze empfiehlt die Stimmabgabe im Wahllokal

[UETZE]

Für Bürger, die bei der Bundestagswahl trotz verkürzter Fristen die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Gemeinde Uetze die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl 2025 steht für die Briefwahl nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen zur Verfügung. Darauf weist das Wahlbüro der Gemeinde Uetze hin. Deshalb wird von der Gemeinde Uetze vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal am 23. Februar empfohlen.

Die Briefwahl kann sofort nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten beantragt werden; diese sollen bis spätestens 2. Februar zugestellt sein. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden.

Ganz wichtig: Bei einer Beantragung mittels der rückseitigen Wahlbenachrichtigungskarte ist diese in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Uetze zu senden. Alternativ kann dieser Antrag direkt im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten in der Marktstraße 9 eingeworfen werden.

Das Wahlbüro schaltet bereits am 18. Januar einen Link unter www.uetze.de auf der gemeindlichen Homepage frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Zudem ist die Beantragung per Mail an wahlen@uetze.de unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Meldeadresse möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird erst ab 5. Februar erfolgen, da voraussichtlich die Stimmzettel erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen werden.

Briefwahl direkt im Rathaus

Die Briefwahlstelle der Gemeinde Uetze wird in der Zeit vom 10. bis 21. Februar montags bis freitags zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten des Rathauses im Erdgeschoss, Marktstraße 9, eingerichtet. Am Freitag, 21. Februar, zudem bis 15 Uhr.

Allen Wahlberechtigten sollte bei einer insbesondere postalischen Beantragung der Briefwahlunterlagen bewusst sein, dass die Zusendung an die Gemeinde ebenso Zeit in Anspruch nimmt, wie die eigentliche Bearbeitung im Wahlbüro und natürlich der „Rückweg“ an den Antragsteller.

Um sicher zu gehen, dass die jeweilige Stimmabgabe auch tatsächlich gezählt werden kann, wird daher empfohlen, die Stimme am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal der einzelnen Ortschaften abzugeben oder persönlich während der Öffnung der Briefwahlstelle im Rathaus der Gemeinde Uetze zu wählen.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"