Region Hannover beendet Verkehrsversuch: Marktstraße ab 1. März dann Vorfahrtsstraße
Auswertung zeigt: Gewünschte Ergebnisse konnten nicht erzielt werden
Foto: Bastian Kroll
Die Region Hannover hat die Fortführung des Verkehrsversuches rund um die Tempo-20-Zone in der Marktstraße nach mehrmonatiger Erprobung ausgewertet. „Das Ziel, den motorisierten Individualverkehr signifikant zu reduzieren und eine verbesserte Aufenthaltsqualität für schwächere Verkehrsteilnehmer zu schaffen, wurde nicht im erforderlichen Maße erreicht. Der Erprobungszeitraum endet daher zum 1. März 2025“, teilt die Region Hannover am heutigen Freitag, 17. Januar 2025, mit.
„Bereits 2022 war im Rahmen einer der Stadt Burgdorf beauftragten Evaluation von Fahrzeugmengen herausgekommen, dass deutlich mehr Fahrzeuge durch den als Tempo-20-Zone ausgewiesenen Bereich gefahren waren, als dies verkehrsrechtlich der Fall sein dürfte“, erinnert die Region. Daraufhin hatte die Region Hannover im Rahmen zweier Verkehrsversuche verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen erprobt, um den gesetzlichen Ansprüchen an eine Tempo-20-Zone als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gerecht zu werden.
Der zweite Verkehrsversuch lief seit August 2024. „Trotz einer Reduktion des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens von 10.800 auf 8.500 Fahrzeuge bleibt die Marktstraße weiterhin eine stark frequentierte Durchgangsstraße, sodass die täglichen Verkehrsmengen deutlich über den Anforderungen an eine Tempo 20 Zone liegen“, schreibt die Region Hannover.
Neue Regelungen ab dem 1. März 2025
„Da die Marktstraße ihrer Funktion als zentrale Hauptverkehrsstraße gerecht werden muss“, wird sie nach Angaben der Region Hannover ab dem 1. März 2025 als Vorfahrtstraße ausgewiesen. „Das würde grundsätzlich bedeuten, dass die regelmäßige, innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten würde. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten liegt nach übereinstimmenden Feststellungen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer nahe“, teilt die Region Hannover mit. Die hierfür erforderliche Anordnung werde nach Angaben der Regionsverwaltung derzeit final geprüft und mit Ende des Verkehrsversuches umgesetzt.
Im Rahmen des Verkehrsversuchs wurde außerdem geprüft, wie sich eine Einbahnstraßenregelung in der Poststraße in Fahrtrichtung Süd-Nord auswirkt. Das Ergebnis: Die Verkehrsmengen haben sich hier entsprechend reduziert, sodass sich die Beibehaltung der Tempo 20 Zone hier sinnvoll ist. Aus verkehrsbehördlicher Sicht wird empfohlen, diese Regelung zu verstetigen. Zusätzlich wird der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung weiterhin freigegeben.
„Die Entscheidung, ob die während des Verkehrsversuchs eingeführte Parkraumbewirtschaftung in der Marktstraße dauerhaft bestehen bleibt, wird die Stadt Burgdorf zu gegebener Zeit treffen. Die Stadt Burgdorf hat über die vorgeschlagenen Regelungen gestern im zuständigen Fachausschuss diskutiert. Bis zum Ende des Versuchszeitraums wird die Stadt Burgdorf die offenen Punkte in einem weiteren Mobilitätsworkshop gemeinsam mit Politik und Bevölkerung klären. Die Ergebnisse fließen dann in die verkehrsbehördliche Anordnung mit ein“, so die Region Hannover abschließend.