Stadt Burgdorf sucht neue Schiedsperson für die Kernstadt
Die Stadt Burgdorf ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für das Ehrenamt der Schiedsperson zu bewerben. Gesucht wird eine geeignete Persönlichkeit, die das Amt für den Bereich der Kernstadt übernehmen möchte. Das Schiedsamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Konfliktlösung und trägt maßgeblich dazu bei, das soziale Miteinander zu stärken und Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Voraussetzungen für das Amt
Die zukünftige Schiedsperson sollte sowohl persönliche als auch gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben zu können.
Persönliche Voraussetzungen:
- Zeitliche Verfügbarkeit: Bereitschaft, regelmäßig Zeit für die Aufgaben der Schiedsperson zu investieren.
- Empathie und Geduld: Fähigkeit, auf die Anliegen der Konfliktparteien einzugehen und geduldig zuzuhören.
- Unparteilichkeit: Neutralität und Objektivität bei der Vermittlung und Entscheidungsfindung.
- Sprachliche Kompetenz: Fähigkeit, Vereinbarungen schriftlich klar und unmissverständlich festzuhalten.
- Einfühlungsvermögen: Verständnis für unterschiedliche Lebenssituationen und Konflikte.
Gesetzliche Voraussetzungen:
- Alter: Mindestalter von 30 Jahren.
- Wohnsitz: Der Hauptwohnsitz muss in der Kernstadt Burgdorf liegen.
- Persönliche Eignung: Die Eignung umfasst charakterliche und geistige Fähigkeiten.
- Rechtsfähigkeit: Es darf keine gerichtliche Einschränkung der Vermögensverwaltung vorliegen.
- Berechtigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter: Personen, die diese Berechtigung nicht besitzen, können nicht gewählt werden.
Aufgaben der Schiedsperson
Die Hauptaufgabe einer Schiedsperson ist es, außergerichtlich bei Streitigkeiten zu vermitteln. Dazu gehören Konflikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, kleinere strafrechtliche Delikte (z. B. Beleidigungen) oder Streitigkeiten über finanzielle Forderungen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Unterstützung durch die Stadt Burgdorf
Die Stadt stellt den Schiedspersonen umfassende Unterstützung zur Verfügung, um die Ausübung dieses Amtes zu erleichtern:
- Technische Ausstattung: Die Stadt sorgt für die notwendige Arbeitsumgebung und Materialien.
- Aus- und Fortbildung: Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen gewährleisten, dass die Schiedsperson fachlich kompetent bleibt.
- Anerkennungspauschale: Eine finanzielle Honorierung des Engagements wird bereitgestellt.
Hintergrund und aktuelle Situation
Seit 2020 sind in Burgdorf zwei Schiedspersonen tätig, die sich gegenseitig vertreten. Während die Position für die Ortsteile durch eine erneute Kandidatur besetzt ist, wird für die Kernstadt nun eine neue Schiedsperson gesucht.
Ohne dieses Ehrenamt müssten viele Konflikte vor Gericht ausgetragen werden, was mit einem höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand für alle Beteiligten verbunden wäre. Die Schiedspersonen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Justiz und zur Förderung eines harmonischen Zusammenlebens.
Bewerbungsfrist und Verfahren
Bewerbungen für das Schiedsamt in der Kernstadt Burgdorf können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Interessierte können das Online-Formular unter diesem Link nutzen. Weitere Informationen zum Schiedsamt sind hier zu finden.
Bei Rückfragen steht das Team der Stadtverwaltung Burgdorf zur Verfügung. Die Stadt freut sich auf engagierte Bewerbungen, die dazu beitragen, das Schiedsamt als wichtigen Bestandteil des kommunalen Lebens weiterzuführen.