Cybersicherheit: Neue EU-Verordnung ist in Kraft
Seit dem 2. Februar ist die EU-AI-Act, eine neue europäische KI-Verordnung, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen jene, die KI-Systeme anbieten oder betreiben sowie Unternehmen, deren Mitarbeiter mit KI-Systemen arbeiten, sicherstellen, dass „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis“ vorhanden sind, damit die KI-Systeme sachkundig verwendet und eingesetzt werden. Eine weitere bürokratische Hürde oder eine Chance, damit innerhalb der Organisation die digitale Transformation vorangetrieben wird?
Das Thema KI wird immer wichtiger
Die EU und ihre Verordnungen: In der Vergangenheit gab es schon die eine oder andere Richtlinie oder Verordnung, die für Kopfschütteln gesorgt hat. Die EU-AI-Act sollte jedoch nicht gleich von Anfang an abgelehnt werden. Denn Tatsache ist, dass die Künstliche Intelligenz – die KI – in unzähligen Branchen zum Einsatz kommt und immer wichtiger wird. Zudem wird sie für Einzelpersonen auch spürbarer. Ein gutes Beispiel: der Chatbot. Wer heutzutage in einem Online Shop den Online Kundendienst kontaktiert, wird in fast allen Fällen zuerst von einem Chatbot betreut.
Wo spürt man die KI ebenfalls? Im Online Glücksspiel. In der Regel haben jene Casinos am besten abgeschnitten, die auch mit der KI arbeiten. Denn hier gibt es für die Kunden individuelle Angebote. Das heißt, das System reagiert auf das Spielverhalten und präsentiert in weiterer Folge einzigartige Boni. Somit kann der Kunde hier direkt von Seiten des Anbieters abgeholt werden. Denn passt die KI das Angebot an das Spielverhalten des Kunden an, so fühlt sich dieser wohl und darf sich zudem auch noch über einen verbesserten Spielspaß freuen.
Jedoch funktioniert das alles nur, wenn die Mitarbeiter auch wissen, wie die KI richtig eingesetzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online Shop handelt, das Online Casino individuelle Angebote anbietet oder die KI eingesetzt wird, um bestimmte Arbeiten im eigenen Unternehmen zu automatisieren.
Trotz zahlreicher Chancen und Möglichkeiten: Man darf auch die Gefahren nicht außer Acht lassen
In der Verordnung gibt es den Hinweis, dass Mitarbeiter wissen müssen, welche „Chancen, Risiken und möglichen Schäden“ möglich sind, wenn man mit KI-Anwendungen arbeitet. Letztlich können nicht nur durch sehr komplexe KI-Anwendungen Schäden entstehen, sondern selbst bei falscher Handhabung ist es möglich, dass der gewöhnliche Chatbot für Chaos sorgt. Schließlich darf man nicht vergessen, dass neue Technologien weiterhelfen, wenn es um die Verbesserung der Arbeitsleistung geht, sondern auch einmal erlernt werden müssen – man muss sich bewusst sein, was die neuen Technologien können und ob es mitunter Gefahren gibt.
Unternehmer sollten daher ihren Mitarbeitern auch klar machen, wie sie mit KI-Anwendungen umzugehen haben. Hier kommt nun die Verordnung ins Spiel. Denn bislang waren Unternehmer nicht in der Pflicht, entsprechende Schulungen anzubieten. Zu viel Eingriff in das Unternehmen? Vielleicht. Aber am Ende mag die Pflicht, dass man Mitarbeiter mit dem Thema konfrontieren muss, auch ein Vorteil sein, damit das Unternehmen in der Gesamtheit moderner wird und sich so weiter am Markt halten oder sich einen Vorteil verschaffen kann. Denn die KI nimmt einen immer größeren Stellenwert ein – wer diese Entwicklung ignoriert, der läuft Gefahr, dass er nicht mehr mit der Konkurrenz mithalten kann.
So kann man die Mitarbeiter schulen
Doch wie können die Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden? Es gibt drei Ansätze, die dazu führen, dass die KI-Kompetenz gezielt gefördert werden kann. Es müssen klare Regeln und Standards gelten, der Mitarbeiter muss die Chance haben, praxisnahe lernen zu können und auch der Austausch im Team sollte möglich sein.
Regeln und Standards sind wichtig, damit jeder einzelne Mitarbeiter dieselbe Grundlage erhält und am Ende der verantwortungsvolle Umgang mit der KI möglich ist. Aus diesem Grund sollte auch unbedingt das praxisnahe Lernen angeboten werden. Weiterbildungsformate, die ausschließlich theoretischer Natur sind, mögen gut sein, dennoch ist es wichtig, auch direkt an der Materie zu arbeiten. Nur so wird man auch in der realen Arbeitswelt schneller das Thema beherrschen können. Vor allem auch, wenn gemeinsam im Team gearbeitet wird. Stehen geschulte Mitarbeiter zur Verfügung, können diese sodann den neuen Mitarbeitern im Team helfen.
Was passiert, wenn die EU-Verordnung ignoriert wird?
Laut der EU-Verordnung müssen die Unternehmen der Schulungspflicht nachkommen; hier findet sich kein Spielraum, dass man diese Möglichkeit umgehen kann. Doch was passiert, wenn man sich nicht daran hält und die EU-Verordnung ignoriert? Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es kein nationales Durchführungsgesetz und es gibt auch keine offizielle Aufsichtsbehörde. Trotzdem kann eine mangelnde Qualifikation des Mitarbeiters aber rechtliche Folgen mit sich bringen. Hat der Mitarbeiter keine KI-Kompetenz, weil es von Seiten des Unternehmens kein entsprechendes Schulungsangebot gegeben hat, ist das eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Das heißt, es besteht Schadensersatzanspruch.