Kulturelle Förderung in Isernhagen: Anträge ab sofort online einreichen
Am 1. Januar 2025 ist die Kulturförderrichtlinie der Gemeinde Isernhagen in Kraft getreten. Der Gemeinderat hatte diese zuvor im Dezember 2024 beschlossen, um eine gerechte und transparente Fördergrundlage zur Stärkung des kulturellen Gemeinwesens zu schaffen. Nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie vergibt die Gemeinde Isernhagen künftig Zuwendungen für kulturelle Projekt- und Vertragsförderungen. Als Projektförderungen gelten einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben. Bei Vertragsförderungen handelt es sich um längerfristige, vertraglich vereinbarte kulturelle Maßnahmen.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Zu dem Zweck steht auf der Internetseite der Gemeinde Isernhagen im Bereich Online-Services ein Antragsformular zur Verfügung.
Zuwendungsanträge können grundsätzlich bis zum 29. April des laufenden Jahres gestellt werden. So auch in diesem Jahr. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen für eine Antragstellung können der Kulturförderrichtlinie entnommen werden. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Isernhagen zu finden.