Erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis zum 22. Februar möglich
Wahlberechtigte Personen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben oder diese verloren haben, können bis Sonnabend, 22. Februar 2025, um 12 Uhr beim Wahlamt der Stadt Burgdorf eine erneute Ausstellung der Unterlagen beantragen. Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 10 der Bundeswahlordnung.
Das Wahlamt ist persönlich oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar: Wahlamt Burgdorf, Spittaplatz 4, 31303 Burgdorf, Telefon 05136/898-203 oder 05136/898-202. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind am Mittwoch, 19. Februar: 8 bis 13 Uhr, Donnerstag, 20. Februar, von 8 bis 18 Uhr, Freitag, 21.Februar, von 8 bis 15 Uhr, und Sonnabend, 22.Februar, von 8 bis 12 Uhr.
Darüber hinaus besteht für Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der betroffenen Person.
Wahlergebnisse Bundestagswahl
Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl sind am Wahltag, Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, über diesen Link abrufbar.