Anmeldungen für schulpflichtige Kinder in Burgwedel
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2026/2027 findet in den Burgwedeler Grundschulen im März und April 2025 statt. Alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2019 und dem 1. Oktober 2020 geboren wurden, sind schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Eltern können zudem sogenannte Kann-Kinder anmelden, die jünger sind, aber bereits zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden sollen.
Die zuständigen Grundschulen informieren alle betroffenen Familien schriftlich im Vorfeld. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der jeweiligen Schule zu festgelegten Terminen. In der Grundschule Großburgwedel können die Kinder am 24. und 25. März 2025 jeweils von 9 bis 16 Uhr angemeldet werden. In der Burgschule Kleinburgwedel stehen dafür der 24. März von 8:30 bis 15 Uhr und der 25. März von 8:30 bis 14 Uhr zur Verfügung. Die Grundschule Wettmar bietet ein Online-Anmeldeverfahren an, das in den entsprechenden Anschreiben genau erläutert wird.
Die Sonnenblumenschule Thönse nimmt Anmeldungen am 23. und 24. April jeweils vormittags entgegen oder vergibt individuelle Termine nach telefonischer Vereinbarung. In der Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg können die Anmeldungen am 24. April zwischen 14 und 16 Uhr sowie am 25. April von 9 bis 12 Uhr erfolgen.
Da die Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten durchgeführt wird, müssen die Kinder bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend sein. Erforderlich sind eine Kopie der Abstammungsurkunde sowie, falls vorhanden, gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen oder Bescheinigungen des Jugendamtes. Zudem muss gemäß des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes ein Nachweis über die empfohlenen Masern-Impfungen im Original vorgelegt werden.
Für sogenannte Flexikinder, die zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober 2020 geboren sind, besteht die Möglichkeit, den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten bis zum 1. Mai 2026 um ein Jahr zu verschieben. Die Stadt Burgwedel informiert die betroffenen Familien hierzu im Januar 2026 schriftlich. Auch wenn die Einschulung erst im Schuljahr 2027/2028 erfolgen soll, muss die Anmeldung dennoch bereits zum Schuljahr 2026/2027 an der zuständigen Schule vorgenommen werden.
Flüchtlingskinder können unabhängig von den festgelegten Anmeldeterminen jederzeit in den Grundschulen angemeldet werden. Die erste Anlaufstelle hierfür ist die Stadt Burgwedel, wo zunächst die Registrierung und die Ausstellung einer Meldebescheinigung erfolgen. Das Team der Stadt unterstützt die Familien bei der Anmeldung und stellt den Kontakt zur jeweiligen Schule her.