Uetze

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

[UETZE]

Die Gemeinde Uetze erinnert Hundehalter daran, dass vom 1. April bis zum 15. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft besteht. Hintergrund ist die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler wildlebender Tiere, die in dieser Zeit besonderen Schutz benötigen. Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) schreibt vor, dass Hunde in diesen Bereichen nicht frei laufen dürfen, um Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Kiebitze und Lerchen sowie junge Wildtiere wie Rehkitze und Feldhasen zu schützen.

Die Leinenpflicht gilt nicht nur im Wald, sondern auch auf anderen Flächen der freien Landschaft. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Wege, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, selbst wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele freilebende Tiere auch innerörtliche Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen. Daher wird darum gebeten, Hunde auch dort nicht frei laufen zu lassen.

Ausnahmen von der Regelung bestehen für ausgebildete Blindenführhunde sowie für Hunde, die im Dienst von Rettungsdiensten, Polizei, Zoll oder von Jagdberechtigten eingesetzt werden. Verstöße gegen den Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung Uetze erhältlich, per Mail an wolfram@uetze.de oder telefonisch unter 05173/970 108.

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