Naturbad Uetze: 37 Ehrenamtliche besuchen Belehrung für den Betrieb von Pool-Café & Co

Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Naturerlebnisbad Uetze kommen die ehrenamtlich Tätigen bei Partys und Festen immer mal wieder in Kontakt mit Lebensmitteln.
Ziel der Belehrung ist es, Symptome von Infektionskrankheiten an sich selbst oder an Kollegen frühzeitig zur erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel zu verhindern und einschätzen zur können, wann man die Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben sollte.
Damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden, haben kürzlich 37 Ehrenamtliche an der dafür vorgesehenen Belehrung teilgenommen. Elke Ernst und Andrea Kranich hatten dafür zwei Veranstaltungen organisiert, die im neuen Besprechungsraum stattfanden. Robin Kemnitz vom Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover reiste dafür extra an, um die Belehrung durchzuführen und die Zeugnisse auszuhändigen.
„Ich freue mich, dass wir eine breite Basis an geschulten Ehrenamtlichen haben“, betont Sonja Trautmann, 2. Vorsitzende Förderverein Freibad Uetze. „In unserem Pool-Café und bei Veranstaltungen kommen wir mit Lebensmitteln in Kontakt. Dank der Belehrung sind wir auf der sicheren Seite und können unseren Gästen ein gutes Gefühl geben.“
Beim Maibaum-Fest mit Tag der offenen Tür wird das Pool-Café zum ersten Mal in diesem Jahr geöffnet haben.