Baumschutzsatzung in Bissendorf-Wietze gilt weiter
Aufgrund von vielen Anfragen zur Fällung von Bäumen aus Bissendorf-Wietze, sieht sich die Verwaltung der Gemeinde Wedemark aufgefordert darauf hinzuweisen, dass die Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1990 für die Ortsteile Bissendorf-Wietze und Wennebostel-Wietze nach wie vor Gültigkeit hat.
Die "Satzung über die einstweilige Sicherstellung schützenswerter Landschaftsbestandteile", die aufgrund der Vorbereitung auf eine gemeindeweit geltende Bauschutzsatzung erst beschlossen und nach der Bürgerbefragung wieder aufgehoben wurde, hatte keinen Einfluss auf die bestehende Baumschutzsatzung in Bissendorf-Wietze und Wennebostel-Wietze.
In dieser Satzung werden Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern oder mehr, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden geschützt und es ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt von der Satzung erfasste Bäume im Wirkungsbereich der Satzung zu fällen oder zu schädigen.
Die Satzung kann von der Website der Gemeinde Wedemark unter www.wedemark.de/Baumschutzsatzung-Bissendorf-Wietze heruntergeladen werden.