Mietspiegel 2017 für Burgdorf gibt Auskunft über die ortsüblichen Mietpreise
Die Stadt Burgdorf hat den neuen Mitspiegel 2017 bekannt gegeben. Dieser wurde für Burgdorf als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover fortgeschrieben. Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und entsprechend der gesetzlichen Regelung alle zwei Jahre fortzuschreiben beziehungsweise alle vier Jahr neu zu erstellen ist. Im 1. Quartal 2011 wurden erstmals für die Kommunen der Region Hannover qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht.
Um sowohl den gesetzlichen Anforderungen (§ 558d Abs. 2 BGB) als auch der aktuellen Entwicklung des regionalen Wohnungsmarktes gerecht zu werden, wird der Mietspiegel alle zwei Jahre fortgeschrieben. Nach der Neuerstellung im Jahr 2015 erfolgt nunmehr die erste Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegel 2017.
Die Daten des Mietspiegels 2017 beruhen auf einer, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. April 2016 bei Mietern und Vermietern durchgeführten, empirischen Repräsentativerhebung. Die Fortschreibung des Mietspiegels für Burgdorf 2017 wurde vom Rat der Stadt Burgdorf als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt und damit in Kraft gesetzt.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete". Jede Wohnung kann mittels der Anzahl ihrer Wohnungsausstattungsmerkmale auf Basis eines Merkmalkatalogs innerhalb der sich in dem Mietspiegeltabellenfeld ergebenden Mietenspanne eingeordnet werden. Der Mietspiegel bietet damit Transparenz auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und ist eine wertvolle Orientierungshilfe für alle beteiligten Mietvertragsparteien.
Der Mietspiegel Burgdorf 2017 ist im Bürgerbüro der Stadt Burgdorf im Rathaus III, Spittaplatz 4, und in der Abteilung für Wirtschaftsförderung Liegenschaften im Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1, erhältlich, im Internetauftritt der Stadt Burgdorf abrufbar sowie über den Link unter diesem text abrufbar.
Weitere Informationen erhalten sind ebenfalls bei der Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsabteilung erhältlich. Darüber hinaus beraten die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern.
Download: mietspiegel_2017.pdf