Burgdorf

1000 LKW-Ladungen kontaminierter Bodenaushub müssen abtransportiert werden

[BURGDORF]

Am gestrigen Dienstag, 7. Februar 2017, fand eine Einwohnerversammlung zum Vorhaben „Bau von 38 Einfamilienreihenhäuser“ der Deutschen Reihenhaus AG statt. Hierbei führte die notwendige Sanierung des stark kontaminierten Baugrunds am Duderstädter Weg zu dringenden Fragen besorgter Anwohner..

Anlass ist ein Interesse der Deutschen Reihenhaus AG (DRH AG), auf der Brachfläche zwischen Uetzer Straße, Hülptingser Weg, Duderstädter Weg und Schopenhauerstraße 38 Einfamilien-Reihenhäuser zu errichten. Zur weiteren Vorstellung des Bauvorhabens der DRH AG aus Köln wurde, nach einer ersten Einwohnerversammlung im Oktober 2016, jetzt auf einer zweiten Versammlung das mögliche Sanierungskonzept des belasteten Deponiegeländes vorgestellt. Voraussetzung für eine solche Bebauung ist allerdings die unbedingte vorherige Sanierung dieses hochkontaminierten Baugrunds.

Über mögliche Maßnahmen hat das von der DRH AG mit den Bodenuntersuchungen und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragte Gutachterbüro Mull & Partner bei einer Einwohnerversammlung am gestrigen Dienstag, 7. Februar 2017, im Ratssaal des Schlosses informiert.

Zu Fragen und deren Beantwortung standen, neben VertreterInnen der Stadt Burgdorf, zwei Sprecher der DRH AG und als Sanierungskonzeptentwickler die Geschäftsleitung der Hannoverschen Niederlassung des Gutachters den gut 50 interessierten Ein- und Anwohnern zur Verfügung. Weiterhin konnte ein Vertreter vom Fachbereich Bodenschutz der Region Hannover zur Überwachung des Sanierungskonzepts ausführen. Und Fragen, drängende Fragen gab es viele aus den Reihen der Zuhörer, ein großer Teil direkte Anwohner der relevanten Flächen und der betroffenen Straßen, wie eine entsprechende Abfrage durch deren Handheben erkennen ließ.

Begründet waren die sorgenvollen Fragen aus den Inhalten des von Mull & Partner als Lichtbildpräsentation vorgetragenen Sanierungskonzeptes.Bereits in früheren Untersuchungen wurde eine Ausdehnung von Altablagerungen, wie Bauschutt, Schlacke, Glas, Plastik und ähnliches auf 7.600 Quadratmeter des Gesamtgrundstücks bis in circa vier Meter Tiefe festgestellt.

Davon im Bereich der Geländekante zur Uetzer Straße (nördliches Drittel) auf etwa 2.100 Quadratmeter eine besonders schwere Belastung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen und im Bereich der verbleibenden 5.500 Quadratmeter vom Duderstädter Weg aus Bodenbelastungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle und unterzuordnende LHKW.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Bodenschutz der Region Hannover soll im nördlichen Drittel ein Bodenaustausch bis etwa 4,5 Meter erfolgen und im Bereich der restlichen Ablagerungen bis circa einem Meter, wobei kabel- und leitungsführenden Schichten entsprechend tiefer ausgehoben werden können.

In einer "Vor Ort"-Verprobung erfolgt zu gegebener Zeit eine Behandlung des jeweiligen Aushubs in je 500 Kubikmeter-Mengen zur Detailanalyse und Deklaration, um die entsprechende Entsorgungsordnung festzulegen.

Um im Vorfeld diese Vorgehensweise zum Schutz der Anwohner und zur Beschleunigung der vorbeschriebenen Maßnahmen auf maximal zehn Arbeitstage ansetzen zu können, werde zeitnah in den nächsten Tagen die bisher erkannte Deponiefläche im nördlichen Drittel des Projektgrundstücks durch gut einhundert Bohrungen bis zu 4,5 Meter und vierzig Grabungen bis zu einem Meter Tiefe genauer untersucht werden.

Ziel dabei sei, den Vollaushub im hochkontaminierten Bereich, beziehungsweise den bis zu der oben beschriebenen Tiefe von einem Meter im restlichen Deponiebereich erfolgenden Abtrag mit den heute bekannten und praktizierten Schutzmaßnahmen für den verbleibenden Boden, das Grundwasser und im Besonderen aber für die Menschen in der gefährdeten Nachbarschaft, wie auch für alle Projektbetroffenen, auszuführen.

So soll der eigentliche Bodenaustausch bei winterlichen Temperaturen stattfinden, um einerseits eine übermäßige Staubentwicklung zu vermeiden, anderseits würde bei niedrigen Temperaturen ein "Ausgasungs-Risiko" minimiert. Austausch heißt bei diesen Maßnahmen auch die Wiederverfüllung des Geländes mit sauberem Boden.

Gerechnet wird somit bis zum vollständigen Austausch mit einem Aushub von circa 15.000 Kubikmetern kontaminierten Materials und der Einbringung von sauberen Boden.

Neben dem Vertrauen der unmittelbaren und der mittelbaren Nachbarschaft in die Ordnungsmäßigkeit aller aufgeführten Schutz- und Sicherungsmaßnahmen dieses Verfahrens, wird der hier betroffenen Teil der Burgdorfer Südstadt bis zu fünfzehn Wochen mit der Zu- und Abfahrt von gut 1.000 LKW-Touren belastet werden.

Dass die aufgezeigte Planung im Moment vorsieht, diese 1.000 Lastkraftwagenfahrten von der B 188 über den Ostlandring in und vom Duderstädter Weg über den Ostlandring zurück zu führen, entzog sich dem Verständnis aller Versammlungsteilnehmer. Zumindest eine Abfahrt über den Hülptingser Weg und Uetzer Straße zum Ostlandring und weiter zur B 188 erschien den Anliegern wesentlich schlüssiger. Hier versprach die DRH AG entsprechende Verhandlung mit dem zwischen dem Projektgrundstück und dem Hülptingser Weg gelegenen Gewerbebetrieb über eine Überfahrt zu verhandeln, um die LKW-Belastung auf dem Duderstädter Weg wenigsten zu halbieren.

Im Einzelnen versicherten die Projektbeteiligten ein umfassendes Überwachungskonzept der Gesamtmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft, beziehungsweise der Umwelt insgesamt.

Einmal wird es insbesondere an den Gebäuden in der Nachbarschaft und dem betroffenen Straßenverlauf vor Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung durch einen neutralen Sachverständigen geben, der den Ist-Zustand der Liegenschaften aufnehmen wird. Sollten sich nach Abschluss der Arbeiten Veränderungen am Bestand der so dokumentierten Bebauungen ergeben, bestehe ein Reparaturanspruch gegenüber der DRH AG. Wie eine solche Anspruchssicherheit durch den Maßnahmenträger finanziell gesichert werden kann, war einer der späteren Diskussionspunkte ohne befriedigende Antwort.

Weiterhin sollen betroffene Nachbarn, spätere Käufer und überhaupt Interessierte die Nachweise einsehen können über die ordnungsgemäße Entsorgung des belasteten Materials und die Qualität des aufgefüllten Bodens.

In gleicher Weise würden die Ergebnisse von Luftschadstoffmessung einsehbar belegt werden, von geeigneten Messstationen in der Baugrube, an der Projektgrundstücksgrenze, sowie auf den angrenzenden Grundstücken. "Angrenzend" wurde im Rahmen der Veranstaltung noch nicht abschließend bestimmt.

Als die Fragestellungen der zunehmend erregten Zuhörer der Versammlung die Annahme vermittelte, dass hier ein Bebauungs-, beziehungsweise Sanierungskonzept schon als festgeschrieben verstanden werden muss und somit nichts mehr abdingbar sei, führte Bürgermeister Alfred Baxmann, um die Stimmung im Saal wieder zu mäßigen, zu dem Verfahren bis zur letztendlichen Baugenehmigung nochmal aus.

Im Moment investiere die DRH AG auf eigenes Risiko die Änderung des Bebauungsplans und die Vorarbeiten zu einem belastbaren Sanierungskonzept. Dabei gäbe es noch keine abschließende Sicherheit für die DRH AG das Projekt abschließend realisieren zu können.

Bis dahin sehe das baurechtliche Verfahren noch alle Einspruchs- und Änderungsmöglichkeiten vor, sowohl aus der betroffenen Bevölkerung, wie auch von den bis zu einer Baugenehmigung zu beteiligenden Funktionsstellen in Politik und Verwaltung.

Im Moment ist seit dem 30. Januar 2017 der Stand des Änderungsverfahrens zu dem Bebauungsplan, sowie der zugrunde liegenden Gutachten, einschließlich dem jetzt vorliegendem Sanierungskonzept und einer Stellungnahme zum Naturschutz bis zum 13. Februar 2017 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für Interessierte und vor allem Betroffene einsehbar. Stellungnahmen zu dieser Änderung des Bebauungsplans können dazu abgegeben und müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Zu weiterer Beruhigung der besorgten Anwohner mag aber auch die Feststellung gedient haben, dass es unter einigen der anwesenden und betroffenen Anliegern offensichtlich eine Sach- und Umgangskompetenz zu dem Gesamtverfahren gibt, wie aus den Beiträgen zweier juristisch qualifizierten und mit der baurechtlichen Projektentwicklung beruflich vertrauten Anwohner der Schopenhauer Straße zu verstehen war.

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