Region Hannover

Mehr Geld für Alleinerziehende

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Ab 1. Juli bekommen Alleinerziehende mehr finanzielle Unterstützung, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Das ist das Ergebnis einer Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Region Hannover als zuständiges Jugendamt zahlt aktuell Unterhaltsvorschussleistungen an 2.209 Kinder. Die wichtigsten Veränderungen: Die Begrenzung der Bezugsdauer von sechs Jahren wird aufgehoben. Zudem wird das Höchstalter von der Vollendung des 12. Lebensjahres bis zum 18. Geburtstag heraufgesetzt.

Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss Kindern bis einschließlich elf Jahren und maximal sechs Jahre lang gezahlt. Die monatliche Unterhaltsvorschussleistung beträgt derzeit für Kinder bis einschließlich fünf Jahren 150 Euro, bis einschließlich elf Jahren 201 Euro und in der Altersstufe 12 bis 17 Jahre nun 268 Euro. Kinder im Alter ab zwölf Jahren haben einen Anspruch, wenn sie, neben anderen Voraussetzungen, nicht im Leistungsbezug des Jobcenters stehen oder die Hilfebedürftigkeit durch die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen vermieden werden kann. Auch haben Kinder im Alter ab zwölf Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn die Alleinerziehenden, die ihren Verdienst durch Jobcenterleistungen aufstocken, ein Mindesteinkommen von 600 Euro brutto beziehen.

Mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses werden erheblich mehr Elternteile und ihre Kinder finanziell unterstützt. Die Region Hannover rechnet damit, dass sich die Fallzahlen der Unterhaltsvorschussleistung nach dem 1. Juli mindestens verdoppeln werden. Anträge können auf der Internetseite www.hannover.de, Stichwort "Unterhaltsvorschuss" heruntergeladen werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Region Hannover ist zuständig für die Auszahlung von Unterhaltsvorschussleistungen in allen Kommunen der Region mit Ausnahme der Landeshauptstadt sowie den Städten Langenhagen, Laatzen, Burgdorf und Lehrte.

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