Sehnde

Überhängendes Grün zurückschneiden und so die Straßen sicher machen

[SEHNDE]

Gerade im Sommer wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume stark. Oft drängen die Zweige dann in den Straßenraum. Dies bietet einen schönen Anblick doch schränkt es die Verkehrssicherheit des Verkehrsraums oft stark ein und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer).

Daher bittet die Stadt Sehnde alle Grundstückseigentümer, das überhängende Grün zurück zuschneiden und so zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.

Die Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das "Lichtraumprofil", wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Rad- oder Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

Die Stadt ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer auffordern den Überwuchs zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann sie nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) überhängende Hecken und Äste entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Trotz Brut- und Setzzeit und Bundesnaturschutzgesetz ist ein Formschnitt für Hecken gestattet, wenn die Äste in den Verkehrsraum hineinragen und ihn dadurch behindern. Den Naturschutz sollten Grundstücksbesitzer dabei aber immer im Hinterkopf behalten.

Auch entlang des Grundstückes auf dem Gehweg wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die zum Beispiel darauf ausrutschen können. Daher sollen Grundstücksbesitzer auch ihrer Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) nachkommen, um Gefahren für Personen und Sachen auszuschließen.

Die Straßenreinigung ist nach der oben genannten Satzung mindestens einmal in der Woche durchzuführen. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat.

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