Wedemark

Kita-Satzung wird angepasst um Rückerstattung von Gebühren zu ermöglichen

[WEDEMARK]

Die derzeitige Kita-Gebührensatzung in der Gemeinde Wedemark lässt eine Erstattung von Gebühren nicht zu. Um den gebührenzahlenden Eltern die Erstattung für die kommenden Streiktage zu ermöglichen, plant die Gemeindeverwaltung eine zum 1. Mai rückwirkende Änderung der Satzung.

"Wir planen pauschale Tagessätze zur Rückerstattung in die Gebührensatzung einzubauen", erläutert Bürgermeister Helge Zychlinski und fährt fort: "Dabei geht es um die anteilige Rückzahlung bei langfristigen Streiks, wie sie derzeit anstehen."

Die Planungen sehen vor, dem Rat die Satzungsänderung in seiner Juni-Sitzung vorzulegen und beschließen zu lassen. Danach ist geplant denetwa 600 Betroffenen bis Mitte Juli die entsprechenden Tagessätze für die Streiktage zurückzuzahlen. Die Erstattung erfolgt automatisch, die Eltern müssen keine Anträge auf Rückzahlung stellen.

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