Burgdorf

Von der Vorsorgevollmacht bis zur Betreuungsverfügung

[BURGDORF]

Ab dem 26. Oktober laden VVV Ü 50-Club für aktive (Un)Ruheständler und der DRK-Ortsverein Burgdorf zu der dreiteiligen Vortragsreihe "Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügungen" ein. Sie findet jeweils donnerstags um 15 Uhr im Veranstaltungszentrum StadtHaus (Sorgenser Straße 31) statt. Die weiteren Termine sind am 9. und 23. November. Als Referenten treten Dr. Dariusz Nowak (Arzt und stellvertretender DRK-Ortsvereinsvorsitzender) und Markus Wzietek (Rechtsanwalt und Notar) auf. Teilnehmerkarten sind bei Bleich Drucken und Stempeln, Braunschweiger Straße 2, Telefon 05136/1862, erhältlich. VVV-Mitglieder erhalten Ermäßigungen. Zusätzliche Vergünstigungen gibt es beim Erwerb einer Teilnehmerkarte für alle drei Veranstaltungen.

Am 26. Oktober erfahren die Teilnehmer zunächst, welche rechtlichen Unterschiede und Gemeinschaften zwischen Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten bestehen. Bei Patientenverfügungen geht es um die Festlegung des weiteren medizinischen Vorgehens, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung dazu geführt hat, dass der Betroffene seinen persönlichen Willen zur Weiterbehandlung nicht mehr eigenständig äußern kann. Mit einer Betreuungsverfügung hingegen kann jeder Mensch schon im Voraus festlegen, wen das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, wenn er aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer eingetretenen Behinderung seine persönlichen Angelegenheiten nur eingeschränkt oder gar nicht mehr regeln kann. Mit der Vorsorgevollmacht kann der Unterzeichner einer anderen Person das Recht einräumen, in seinem Namen stellvertretend bei der Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aller Anliegen zu handeln. Sie dient dazu, die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Die Fortsetzung am 9. November befasst sich mit den Möglichkeiten und Auswirkungen von Betreuungs- und Patientenverfügungen. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für das Abfassen solcher Dokumente, um ihre formale und juristische Gültigkeit zu gewährleisten? Was sollte darin konkret festgelegt und mit wem abgesprochen werden? Sind die Mediziner verpflichtet, sich bei Patientenverfügungen unter allen Umständen an die darin enthaltenen Bestimmungen im Fall einer akuten Behandlungssituation zu halten?

Der abschließende Teil der Vortragsreihe beschäftigt sich am 23. November mit der Frage, welche Personengruppen sich als Ansprechpartner bei der Abfassung von Verfügungen und Vollmachten eignen. Dr. Dariusz Nowak und Markus Wzietek erläutern, ob die schriftlich fixierten Dokumente nur nach einer notariellen Beurkundung gültig sind, und klären auf, wieweit sich eine Handlungsbevollmächtigung und die Befugnisse einer beauftragten Person erstrecken können.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"