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18 Kirchengemeinden wählen ihr Leitungsgremium

[ALTKREIS]

18 Kirchengemeinden in den fünf Regionen Burgdorf, Uetze, Lehrte-Stadt, Lehrte-Land und Sehnde gehören zum Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Burgdorf; sie alle wählen am Sonntag, 11. März 2018 ihre Kirchenvorstände neu. Insgesamt sind für die kommende sechsjährige Wahlperiode in den Gremien 157 Sitze zu besetzen: 112 Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden von den Gemeindegliedern gewählt, weitere 45 Plätze werden durch Berufung besetzt.

Die Anzahl der Mitglieder in den Kirchenvorständen ist von der Größe der jeweiligen Gemeinde abhängig: Sie bewegt sich zwischen 4 und 15 Sitzen. Wahlberechtigt sind laut Kirchengesetz alle Kirchenglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der jeweiligen Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.

Am Wahlsonntag richten die Kirchengemeinden Wahllokale ein, in denen, analog zu politischen Wahlen, Wahlvorstände für einen geordneten Ablauf sorgen. Die Wahllokale sind mindestens sechs Stunden lang geöffnet – in einigen Gemeinden vor und nach dem Gottesdienst, in anderen nur im Anschluss an den Gottesdienst. Informationen über ihr Wahllokal und dessen Öffnungszeiten erhalten Gemeindeglieder mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, einem sogenannten "Selfmailer", der in diesen Tagen von den Gemeindebüros verschickt wird.

Ins Wahllokal sollte die Benachrichtigungskarte mitgebracht werden; problemlos möglich ist die Wahl aber auch mit dem Personalausweis. Jede und jeder Wahlberechtigte hat höchstens so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; je Kandidatin oder Kandidat darf nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Möglich ist auch die Briefwahl: Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung angefordert werden; dies sollte bis spätestens 3. März erfolgen.

Eine Ausnahme findet sich in den Kirchengemeinden St.-Paulus Burgdorf und Martin-Luther Ehlershausen-Ramlingen-Otze. Sie nehmen an dem Landeskirchlichen Pilotprojekt "Briefwahl" teil. Dort werden alle Gemeindemitglieder bereits mit Briefwahlunterlagen versorgt und gebeten, ihre Wahl per Brief zurückzusenden.

Über die zur Wahl stehenden Personen informieren die Kirchengemeinden ihre Mitglieder unter anderem in den Sonntagsgottesdiensten am 25. Februar und 4. März in den Abkündigungen, darüber hinaus in den Gemeindebriefen und in vielen Gemeinden auch bei Gemeindeversammlungen. Die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenvorstände werden dann in einem Gottesdienst im Juni in ihre Ämter eingeführt.

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