Stadtverwaltung erinnert an Ausweispflicht
Damit der Osterurlaub entspannt beginnen kann, rät die Stadtverwaltung, rechtzeitig die erforderlichen Ausweispapiere auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.
Eine Neubeantragung ist bei allen durch Fristablauf ungültigen und benötigten Ausweispapieren erforderlich. Eine Verlängerung der Papiere ist – bis auf den Kinderreisepass – nicht möglich.
Bei einer Überprüfung des Melderegisters wurde festgestellt, dass eine Vielzahl Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger nicht im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sind. Es wird daher daran erinnert, dass alle Deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, im Besitz eines gültigen Ausweises sein müssen.
Ein neues Dokument kann nur persönlich beantragt werden. Bei der Antragstellung sind der alte Ausweis beziehunsgweise Pass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und eine Heirats- oder Geburtsurkunde – sofern diese nicht bereits bei der Anmeldung vorgelegt wurde – mitzubringen. Weitere Informationen über die Ausstellung von Ausweispapieren können auf der Internetseite der Stadt Burgdorf unter www.burgdorf.de abgerufen werden.
Neue Ausweise und Pässe können im Bürgerbüro der Stadt Burgdorf, Rathaus III, Spittaplatz 4 zu den Öffnungszeiten am Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Dienstag von 8 bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr beantragt werden.