Stadt weist Unterstellungen des FC Lehrte zurück
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Zur gestrigen Sitzung des Rates der Stadt Lehrte lag den Ratsmitgliedern eine Beschlussvorlage vor, die vorsieht, dass die Stadt Lehrte keine Bürgschaften für Dritte vornehmen solle. Dieses hatte unter anderem beim FC Lehrte für Aufruhr gesorgt, hatte dieser doch gerade für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes eine Bürgschaft durch die Stadt Lehrte angestrebt. Nach der gestrigen Ratssitzung nimmt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung Stellung zur Vorlage, die wir – wie auch schon die Mitteilung des FC Lehrte – im Wortlaut hier wiedergeben:
"Der FC Lehrte hat der Stadtverwaltung öffentlich vorgeworfen, einen ‚miesen, hinterhältigen Plan‘ zu verfolgen. Demnach sollte der Rat der Stadt Lehrte in seiner heutigen Sitzung ganz nebenbei Grundsätzliches zum Nachteil aller Vereine beschließen: keine Bürgschaften für Dritte.
Dass die Stadt Lehrte aber in der Vergangenheit noch nie Bürgerschaften für Vereine übernommen hat und somit der ‚Status Quo‘ erhalten bleibt, wird dabei vergessen bzw. unterschlagen.
Die angebliche Aussage der Stadt Lehrte, die Übernahme einer Bürgschaft sei rechtlich unzulässig, ist falsch und wurde nie getätigt. Richtig ist, dass die Stadt Lehrte zugesagt hatte zu prüfen,
- ob die Übernahme von Bürgschaften für Vereine gegen EU-Beihilferecht verstößt,
- welche haushaltsmäßigen Auswirkungen sich ergäben und
- ob ein kommunalaufsichtlicher Genehmigungsvorbehalt gegeben ist.
Zugesagt war seitens der Verwaltung eine Rückmeldung, die am 3. April mit Verweis die Beschlussvorlage 051/2018 erfolgt ist. Im Rahmen der Rückmeldung erfolgte keine inhaltliche Ausführung, weil der Rat der Stadt Lehrte für die Entscheidung zuständig ist und deshalb das Recht der ersten Kenntnis hat.
Die vorstehend genannte Vorlage wurde sodann einen Tag später, mithin am 04.04.2018, unterschrieben und am darauffolgenden Tag, am 05.04.2018, veröffentlicht.
Der Vorwurf, die Stadt Lehrte plane die Ablehnung der Bürgerschaft ‚klammheimlich‘ entbehrt jeder Grundlage und wird aus vorstehend genannten Gründen zurück gewiesen. Schließlich wurde die Vorlage bereits in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Liegenschaften und Feuerschutz am 17.04.2018 erörtert, zu der wiederum 10 Tage vorher öffentlich eingeladen wurde. Die Sitzungsinhalte wurden zudem am 11.04.2018 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Lehrte weist darauf hin, dass in den Gesprächen seitens des FC Lehrte die Gesamtfinanzierbarkeit stets nicht von der Übernahme einer Bürgerschaft durch die Stadt Lehrte abhängig gemacht worden ist. Zudem hat der FC Lehrte dargelegt, einen Alternativplan zu verfolgen, für den Fall, dass eine Finanzierung des Kunstrasenplatzes nicht möglich sei.
Die Stadt Lehrte unterstützt die örtlichen Vereine bereits seit vielen Jahren nach Kräften im Rahmen ihrer haushaltsmäßigen Leistungsfähigkeit. Mit Blick auf die Gesamtverantwortung der Stadt Lehrte und der Gleichbehandlung aller Vereine kann jedoch nicht verlangt werden, dass die Stadt Lehrte für den hohen Investitionsbedarf durch eine Bürgschaft das wirtschaftliche Risiko uneingeschränkt zu tragen hat.
Die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Lehrte haben sich in der heutigen Ratssitzung grundsätzlich für die Empfehlung der Verwaltung ausgesprochen, keine Bürgschaften für Dritte zu übernehmen. Die Entscheidung wurde dennoch vertagt, um den nachfragenden Vereinen zunächst einen gemeinsamen Austausch zu ermöglichen und ins Gespräch zu kommen."