Burgdorf

Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

[BURGDORF]

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bürger, die ihre Stimme nicht vor Ort abgeben können, haben die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen.

Die Stadt Burgdorf informiert über die wichtigsten Fristen, Regelungen und Möglichkeiten zur Stimmabgabe – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten – also spätestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach:

  • einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  • der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.

In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Informationen und die notwendigen Formulare sind auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

Regelungen für Deutsche im Ausland

Wer als wahlberechtigte Person im Ausland lebt und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, muss Folgendes beachten:

  • Sie können bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
  • Der Antrag muss an die Gemeinde gerichtet werden, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren (Variante 1).
  • Liegt kein Aufenthalt nach Variante 1 vor, können Sie den Antrag an die Gemeinde stellen, mit der Sie am engsten verbunden sind (Variante 2).

Weitere Hinweise sind unter www.bundeswahlleiterin.de, Menüpunkt „Informationen für Wählende“, „Deutsche im Ausland“ zu finden.

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