Spielbanken Niedersachsen geht in Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid zur Spielbankenzulassung
SNG kämpft weiter um Spielbankenzulassung
Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern entschieden, dass die Spielbankenzulassung zugunsten der Mitbewerberin Bestand haben soll. Damit bleibt die Vergabeentscheidung des Finanzministeriums vorerst in Kraft, gegen die die SNG juristisch vorgeht. Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) bedauert diese Entscheidung ausdrücklich. „Nach Ansicht des Gerichtes sind die erheblichen Zweifel und offensichtlichen Fehler hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Verwaltungsverfahrens nicht entscheidungserheblich. Dies, obwohl Obergerichte diese europarechtlichen Grundsätze als zentral in Glücksspielkonzessionsverfahren ansehen“, so die SNG. Das Unternehmen wird gegen die Entscheidung in Rechtsmittel gehen.
Max Rösle, Geschäftsführer der SNG, äußert sich zur Entscheidung: „Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass die Vergabe und das Verfahren dazu nicht den rechtlichen Anforderungen von Transparenz und Fairness entsprochen hat. Schon nach erster Kenntnis der Gründe werden wir nun gegen die Entscheidung vorgehen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Unser oberstes Ziel bleibt es, die Zukunft der niedersächsischen Spielbanken und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.“
Bis zu einer endgültigen Klärung der rechtlichen Situation werde die SNG weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen reibungslosen Spielbetrieb sicherzustellen und die Interessen der Mitarbeiter sowie der Spielbanken in Niedersachsen bestmöglich zu vertreten.
Die Spielbanken Niedersachsen GmbH betreibt im Bundesland staatlich konzessioniertes Glücksspiel an zehn Standorten und beschäftigt rund 440 Mitarbeiter. Klassisches Tisch- und Automatenspiel bieten die Spielbanken in Hannover, Braunschweig, Bad Zwischenahn und Osnabrück. Automatenspielbanken befinden sich darüber hinaus in Bad Bentheim, Bad Pyrmont, Göttingen, Norderney, Seevetal und Wolfsburg.