Lehrte

Umstellung auf digitale Antragsverfahren in der Bauverwaltung der Stadt Lehrte

[LEHRTE]

Im Zuge der Digitalisierung von Behördendienstleistungen hat die Stadt Lehrte die technischen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation im Bereich der Bauverwaltung geschaffen und setzt somit ab sofort die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung um. Grundsätzlich ist für die Errichtung von zum Beispiel Gebäuden, Garagen und Anbauten aber auch für deren Abbruch oder Änderung eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde notwendig. Diese kann in der Regel nur von sogenannten bauvorlageberechtigten Personen (Architekten/Entwurfsverfassern) beantragt werden.

All diese Anträge werden nun nur noch elektronisch entgegengenommen. Die notwendigen Formulare für Bauanträge, Bauvoranfragen, Mitteilungsverfahren, Abbruchanzeigen und Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung sind ab sofort auf der Homepage der Stadt Lehrte im L.O.S. (Lehrter Online-Service) unter der Rubrik Planen, Bauen Wohnen zu finden.

Für die Nutzung dieses Verfahrens ist es erforderlich, sich mittels der BundID mit online-Ausweisfunktion zu identifizieren. Die BundID ermöglicht es, Verwaltungsleistungen bequem von zu Hause aus in Anspruch zu nehmen und nachverfolgen zu können. Sie bietet somit sowohl dem Nutzenden als auch der Verwaltung Vorteile in der Kommunikation des jeweiligen Anliegens und wird mittlerweile in zahlreichen Kommunen zur Identifizierung von Antragstellenden genutzt.

Übergangsweise wird bis Mitte März 2025 die Gelegenheit eingeräumt, die Anträge wie gewohnt auch in Papierform einzureichen.

Sollten Fragen zu diesem Verfahren oder allgemein zu baurechtlichen Anliegen bestehen, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Bauordnung zur Verfügung. Konkrete Anfragen können per Mail an bauordnung@lehrte.de gerichtet werden.

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