110 & 112Uetze

Polizeibericht aus Uetze

[UETZE]

Am gestrigen Freitag, 2. November 2018, wurde um 14:45 Uhr ein jugendlicher Passant dabei angetroffen wie er mit seinem Hoverboard den Gehweg der Obershagener Straße in Hänigsen befuhr. Das Führen dieser Freizeitgeräte im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht erlaubt, erklärt die Polizei, da sie in der Regel über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometer verfügen. Somit müsse der Nutzer über eine Fahrerlaubnis verfügen und für das Board muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Die Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung müssten eingehalten werden. Da diese Vorschriften offensichtlich nicht beachtet wurden, wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und die Nutzung des Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum untersagt.

Am Freitag, 2. November 2018, meldete eine Grundstücksbesitzerin, dass sie bei sich ein Mountainbike vorgefunden habe, das ihr nicht gehöre. Für das türkisfarbene Rad der Marke M.G.I. mit der Rahmennummer 103107 liegen keine Suchvermerke vor, sodass es demnächst an die Gemeinde Uetze als Fundsache überstellt wird.

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