Sehnde

Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht – DRIP´s in Ilten

[SEHNDE]

In der Hindenburgstraße (K139) werden vom 31. August bis 4. Oktober zwei DRIP´s (Dynamic Road Information Panels) im Anschluss an den Kreuzungsbereich zur Sehnder Straße (B65), und von Lehrte kommend auf Höhe der Straße "Sülterkamp" aufgestellt. DRIP´s sind mobile Anzeigesysteme, die normalerweise zur Unterstützung von Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen (Messen, Konzerten, Fußballspielen oder ähnliches) oder bei Baustellen in der Region Hannover eingesetzt werden

Die DRIP´s sollen die Verkehrsteilnehmer auf den Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) nach Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aufmerksam machen: Seit 1997 (sogenannte "Radfahrer-Novelle" der Straßenverkehrsordnung) dürfen Radwege nur noch als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes tatsächlich zwingend erforderlich ist und die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) angegebenen Mindestanforderungen eingehalten sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2010 in einem Grundsatzurteil diese Anforderungen bekräftigt und betont, dass für den Radverkehr die Fahrbahnnutzung den Regelfall darstellt.

Eine Radwegebenutzungspflicht stellt deshalb eine Beschränkung des fließenden Radverkehrs dar und darf demnach nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage (hier insbesondere für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden) besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Absatz 9 StVO).

Zur Überprüfung des Gefährdungspotenzials für Radfahrer beziehungsweise der Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen hat die Stadt Sehnde (gemeinsam mit der Region Hannover und weiteren regionsangehörigen Kommunen) ein Ingenieurbüro beauftragt.

Auf Grundlage des Datenmaterials, und der hieraus abgeleiteten Empfehlungen wurde eine Bereisung des klassifizierten Straßennetzes in Sehnde unter Beteiligung der Straßenbaulastträger, Polizei und des ADFC zur Beurteilung des örtlichen Einzelfalls durchgeführt.

Im Ergebnis wird an etwa 50 Prozent der Streckenabschnitte eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, insbesondere an den innerörtlichen Abschnitten erfolgen. Dieses entspricht in etwa auch der Empfehlung für die fünf Kommunen in denen die Region Hannover als untere Straßenverkehrsbehörde agiert.

Das Aufheben der Benutzungspflicht wird sichtbar beziehungsweise ist sichtbar geworden durch ein sukzessives "Entschildern" von Radwegen, so auch in der Hindenburgstraße.

Da die Aufhebung der Benutzungspflicht von Radfahrern nicht in jedem Fall als Gewinn, sondern teilweise auch als Einschränkung erlebt wird, soll die Aufstellung der DRIP´s allen Verkehrsteilnehmern die neuen Randbedingungen in Erinnerung rufen, und so zu einem verträglicheren Miteinander zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr führen.

Die Stadt Sehnde bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der Verkehrsmanagementzentrale der Region Hannover für die Unterstützung mit den DRIP´s.

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