Burgdorf

VVV Ü 50-Infoveranstaltung im StadtHaus: „Organspende und Widerspruch“

[BURGDORF]

Am Donnerstag, 28. Februar, lädt VVV Ü 50 – Club für aktive (Un)Ruheständler um 16 Uhr zu dem Vortrag "Organspende und Widerspruch" im Veranstaltungszentrum StadtHaus, Sorgenser Straße 31 in Burgdorf, ein. Zwei Expertinnen klären über die Hintergründe und rechtlichen Rahmenbedingungen der Organspendepraxis auf: Dr. Inge Mander, Leiterin einer Dialysestation in einem Krankenhaus, und Mag.Theol. Ruth Denkhaus von der evangelischen Landeskirche. Die Leitung übernehmen Jürgen Lange und Gerfried Marx. Teilnehmerkarten gibt es bei Bleich Drucken und Stempeln, Braunschweiger Straße 2. VVV-Mitglieder erhalten Ermäßigungen.

Ist die Organspende eine freiwillige Spende oder ist es eine staatsbürgerliche Verpflichtung? Erhebungen zeigen, dass etwa 84 Prozent der Bevölkerung zur Organspende bereit sind, aber nur 36 Prozent besitzen einen Organspenderausweis. Im Ergebnis warten viele Erkrankte über einen längeren Zeitraum auf ein Organ, da die Zahl der eigentlich notwendigen Entnahmen deutlich zu gering ist. Hier setzt der Bundesgesundheitsminister an und möchte als Gesetzgeber, ähnlich wie in einigen europäischen Staaten bereits geregelt, die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Was verbirgt sich dahinter?

Bei dem Vortrag zur Aufklärung und Diskussion werden folgende Sichtweisen beleuchtet: Wann ist eine Person wirklich tot? Wie wird der Hirntod festgestellt? Wie und in welcher Zeit kann/soll eine Organentnahme erfolgen? Wo sollte der Organspenderausweis registriert werden? Gibt es gesundheitliche und ethische Gründe für einen Widerspruch? Können die Nachkommen den "Letzten Willen" des Verstorbenen anfechten und einer Organspende widersprechen?

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