Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst geht weiter – Notdienstvereinbarung bleibt bestehen
Am 4. September trat die Gewerkschaft ver.di an die Gemeinde Wedemark her-an, um eine Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) zu verhandeln, die dann neben dem Tarifvertrag speziell für die Gemeinde Wedemark zusätzlich gelten solle. Diese wurde von der Gemeinde Wedemark abgelehnt.
Die Forderungen von ver.di in diesem Zusammenhang waren:
Bei der Auslegung des Tarifvertrages sollte die Gemeinde Wedemark grundsätzlich bei allen Tätigkeiten in den Kindertagesstätten von einer "besonders schwierigen Tätigkeit" ausgehen und somit alle pädagogischen Fachkräfte höher eingruppieren als es bisher der Fall ist. Dadurch wären Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten erfahrungsstufengleich von der Gehaltsgruppe S3 auf S4 aufgestiegen. Nach fünf Jahren Beschäftigung und bei entsprechender Vorlage von Fortbildungen und Beurteilungen sollten sie dann erfahrungsstufengleich in die Gehaltsgruppe S6 aufsteigen.
Für Erzieherinnen und Erzieher war ein erfahrungsstufengleicher Aufstieg von S6 nach S8 vorgesehen. Darüber hinaus hätten auch die Regelungen eines neu verhandelten TVöD SuE gegolten, so dass weitere Gehaltssteigerungen aller Wahrscheinlichkeit nach die Folge gewesen wären.
Bürgermeister Helge Zychlinski prüfte dieses Verhandlungsangebot von ver.di und lehnte es am 11. September aus folgenden Gründen ab:
Die Gemeinde Wedemark ist Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), der als ausschließliche Tarifvertragspartei Tarifverhandlungen für die kommunalen Arbeitgeber mit der Tarifvertragspartei der Arbeitnehmer ver.di führen darf. Der KAV hatte bereits am 3. September per Rundschreiben seine Mitglieder informiert, dass ver.di vermutlich gesondert an die kommunalen Arbeitgeber herantreten werde, um mittels Einzelvereinbarungen günstigere Abschlüsse für ihre Gewerkschaftsmitglieder erzielen zu können. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass ver.di mit örtlichen Streikmaßnahmen drohen würde, wenn diese Einzelvereinbarung nicht abgeschlossen werde. Mit der Praxis des Abschlusses von Einzelvereinbarungen solle der flächendeckend abzuschließende Tarifvertrag ausgehöhlt und die Verhandlungsposition der Arbeitsgeberseite erheblich geschwächt werden.
Der KAV informierte in seinem Schreiben weiter, dass Verbandsmitglieder die geltenden Tarifverträge weder unter- noch überschreiten dürften. Ebenso wenig dürften sie selbständig Tarifverträge abschließen. Deshalb war es dem Bürgermeister nicht möglich, dem Angebot von ver.di nachzukommen.
Es gilt als sicher, dass von jetzt an mit erneuten Streikmaßnahmen in den kommunalen Kindertagesstätten zu rechnen ist; möglicherweise auch nur tage- oder stundenweise.
Da die Gemeinde Wedemark bis zum gestrigen Mittag keine offizielle Streikankündigung von ver.di erhalten hat und ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kita-Eltern und –kindern Sorge tragen will, hat die Gemeinde nunmehr um einstweiligen Rechtsschutz beim Arbeitsgericht in Hannover nachgesucht. Sie will damit erreichen, dass das Gericht ver.di unangekündigte Streiks untersagt, die gegen die Notdienstvereinbarung verstoßen.
Die von der Gemeinde Wedemark mit ver.di abgeschlossene Notdienstvereinbarung besitzt weiterhin Gültigkeit. Insgesamt 150 Notplätze stehen in den drei kommunalen Kindertagesstätten: Henstorf-Kita in Bissendorf, KitamiTu in Mellendorf und Kita Elze, zur Verfügung.
Die Notdienstplätze werden wieder vorrangig an Krippen- und Kindergartenkinder vergeben. Dabei wird das Vorliegen einer besonderen Härtesituation berücksichtigt. Hortkinder können nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt werden. Das Platzvergabeverfahren beginnt, wenn ver.di weitere Streikmaßnahmen bestätigt. Sobald der Gemeinde bekannt ist, wann es zum Streik kommt, werden die betroffenen Eltern per Aushang in den Einrichtungen und über die Webseite der Gemeinde Wedemark informiert. Falls Eltern das Kind für die Notbetreuung angemeldet haben, erhalten Sie einen Anruf zur Mitteilung, dass gestreikt wird und ob Ihr Kind eine Notbetreuung erhalten kann.
Sofern Kinder noch nicht zu einer Notbetreuung angemeldet wurden, können Eltern dieses auch über die Internetseite der Gemeinde Wedemark, unter www.wedemark.de/kita-notbetreuung, vornehmen. Auf dieser Seite ist auch die Registrierung für einen Newsletter zum Thema möglich, über den dann per E-Mail zeitnah über alle Entwicklungen informiert wird. Natürlich wird auch die Facebookseite der Wedemark genutzt um die Informationen schnellstmöglich zu betroffenen Familien zu übermitteln.
Neben der durch die Gemeinde Wedemark organisierten Notbetreuung besteht auch erstmalig die Möglichkeit, dass Eltern selbst eine Notbetreuung organisieren können und für diese eigenverantwortliche Betreuung die Kita-Gebäude nutzen können.
Dieses Angebot gilt für alle Horte und die Kita Abbensen und Kita Wennebostel. Interessierte Eltern wenden sich bitte an Esther Bänsch (Tel. 05130/581-466 oder Esther.Baensch@Wedemark.de).
Um Eltern umfassend zu informieren und die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen, wird die Gemeinde Wedemark wieder einen Informationsabend über die Tarifauseinandersetzungen im Sozial- und Erziehungsdienst anbieten. Dieser wird am am 6. Oktober um 19.30 Uhr im Forum des Schulzentrums Mellendorf (Campus W), Fritz-Sennheiser-Platz 2 in Mellendorf stattfinden