Sehnde

Feuerwerk im Gebiet der Stadt Sehnde

[SEHNDE]

Die Stadt Sehnde weist ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar eines jeden Jahres keine Feuerwerkskörper ab der Kategorie 2 oder höher ("Silvesterknaller/-raketen") abgebrannt werden dürfen.

Im Stadtgebiet werden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur Ausnahmen für Pyrotechniker, die eine grundsätzliche Erlaubnis (wie beispielsweise Befähigungsscheininhaber gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes) des zuständigen Ministeriums besitzen.

Zu besonderen Anlässen können Firmen, die diese Voraussetzungen nachweisen können, beauftragt werden. Feuerwerke der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Lichterbilder) dürfen ganzjährig abgebrannt werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung und Recht.

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