Sehnde

Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November in Kraft

[SEHNDE]

Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) tritt am 1. November in Kraft. Wer sich ab diesem Tag an-, ab- oder ummeldet, muss eine so genannte "Wohnungsgeberbescheinigung" vorlegen, in der bestätigt wird, dass man tatsächlich die neue Wohnung bezieht. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen zu erteilen. Damit soll die Zahl der Scheinanmeldungen reduziert werden.

Neben dieser Änderung werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt: Eine Auskunft aus dem Melderegister mit gewerblichem Zweck ist nun mit höheren Anforderungen und die Antwort mit einer Zweckbestimmung verbunden. Für Werbung oder Adresshandel dürfen die Auskünfte nur verwendet werden, wenn die Bürgerin oder der Bürger ausdrücklich zugestimmt hat. Bei Verletzung der Vorschriften drohen empfindliche Geldbußen.

"Die Änderungen bedeuten einen erheblichen Mehraufwand für die Arbeit im Bürgerbüro, da die Vorlage von Wohnungsgeberbescheinigungen nachgehalten werden muss", so der Leiter des Sehnder Bürgerbüros Oliver Bartl. "Wir können dafür die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärker durchsetzen, da unberechtigte Anfragen einfacher und rechtssicher zurückgewiesen werden können."

Auf der Internetseite der Stadt Sehnde lassen sich neben dem Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung auch eine Liste von Fragen und Antworten zum Bundesmeldegesetz finden. Bei Fragen stehen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der 05138/707-111 und 707-116 oder unter buergerbuero@sehnde.de zur Verfügung.

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