Verunreinigung der Straßen und Gehwege durch Pferdekot
Immer wieder kommt es zu Beschwerden wegen Verunreinigungen der Straßen und Gehwege durch Pferdekot. Um Unklarheiten bezüglich der bestehenden Reinigungsverpflichtung auszuräumen, weist die Gemeinde Uetze auf Folgendes hin:
Gemäß Paragraf 3 der Straßenreinigungsatzung wurde die Reinigungspflicht für Straßen, Wege und Plätze in geschlossenen Ortschaften grundsätzlich auf die Anlieger übertragen, sofern gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung die Reinigungspflicht nicht nach anderen Rechtsvorschriften einen Dritten trifft.
Bei einer Verunreinigung der Straße verpflichtet das Niedersächsische Straßengesetz den Verursacher, in dem Fall den Pferdehalter, die Verunreinigung der Straße unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen.
"Bitte tragen Sie zu einer sauberen Gemeinde bei und unterstützen Sie uns. Vielen Dank für Ihr Verständnis", teilt die Gemeinde mit.