Neues Bundesmeldegesetz verlangt Wohnungsgeberbestätigung
Zum 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass eine Bestätigung des Wohnungsgebers bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland und ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) erforderlich ist. Wohnungsgeber sind unter anderem Vermieterinnen und Vermieter, Untervermieterinnen und Untervermieter sowie Wohnungsverwaltungen.
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes muss nun unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorlegt werden. Die Vorlage eines Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers ist in § 19 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Wenn der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat die meldepflichtige Person dieses unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall kann von der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Wer in ein Eigenheim zieht, hat bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Einen Mustervordruck der Bestätigung des Wohnungsgebers mit allen erforderlichen Angaben ist auf der Homepage der Stadt Lehrte unter www.lehrte.de oder an der Information im Bürgerbüro der Stadt Lehrte zu erhalten.
Weitere Informationen gibt des Bürgerbüro der Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, Telefon 05132/505-300.