Isernhagen

Das Bürgerbüro informiert: Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung

[ISERNHAGEN]

Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber (zum Beispiel Vermieter) unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Ab dem 1. November werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Somit muss ab dem 1. November der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Ein Muster für Isernhagen ist hier zu finden: http://www.isernhagen.de/verwaltung/dienstleistungen/dienstleistung.php?id=1138&menuid=2&topmenu=2

Auskunft gibt das Bürgerbüro für Isernhagen, Bothfelder Str. 29 in Altwarmbüchen, der Rufnummer und 0511/6153-300 per Mail an Buergerbuero@isernhagen.de.

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