Deutscher Bundestag beschießt mit deutlicher Mehrheit Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe
Nach einer intensiven, über ein Jahr geführten Debatte, die breite gesellschaftliche Diskussionen einbezog, hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe gestellt und den fraktionsübergreifenden Antrag der Abgeordneten Brand, Griese, Vogler, Dr. Terpe und weiteren Abgeordneten verabschiedet.
Angst vor unerträglichen Leiden und Schmerzen bewegt viele Menschen, wenn sie an das Lebensende denken. Das Wissen über bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder passive Sterbehilfe ist in der Öffentlichkeit wenig präsent.
Deshalb ist es wichtig, dass sich der Deutsche Bundestag in dieser Woche in zwei entscheidenden Debatten dieser Thematik angenommen hat. Am Donnerstag wurden entscheidende Verbesserungen in der Palliativ- und Hospizversorgung beschlossen; sie geben Betroffenen und deren Angehörigen mehr Sicherheit, um die belastenden Situationen in der letzten Lebensphase würdig und selbstbestimmt bestehen zu können.
Das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe, über das am gestrigen Freitag entschieden wurde, macht ganz klar, dass der Suizid nicht eine gleichberechtigte Option unter anderen am Lebensende ist. "Eine humane Gesellschaft muss Menschen in solch schwierigen Lebenssituationen doch andere Angebote unterbreiten, als die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Und keiner, der auf Hilfe angewiesen ist, muss sich rechtfertigen müssen, sich nicht für den Suizid zu entscheiden! Wichtig ist aber auch, dass Angehörige oder Ärzte in absoluten Einzelfällen einem Menschen in verzweifelter Situation helfen, in Selbstbestimmung sein Leben zu beenden, entsprechend der bereits bisher geltenden Rechtslage nicht kriminalisiert werden", so Maria Flachsbarth.