Wedemark

Landtag beschließt Gesetz zur finanziellen Unterstützung für die Kosten der Inklusion

[WEDEMARK]

Der Niedersächsische Landtag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird. Das Gesetz besagt, das für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen.

Für die Gemeinde Wedemark wird das Land in diesem Jahr voraussichtlich 52.294 Euro im Zusammenhang mit der inklusiven Schule zur Verfügung stellen.

Bürgermeister Helge Zychlinski ist hoch erfreut über die finanzielle Zusage des Landes Niedersachsen, um eine noch bessere inklusive Beschulung in der Wedemark möglich zu machen. "Inklusion an den Schulen wird bei uns schon heute gelebt. Und da jedes Kind und jeder Jugendliche individuell ist, werden individuelle Lösungen in Bezug auf Hilfsmittel und Raumsituation von uns geschaffen. Bisher finanzieren wir die Sachausstattung als Gemeinde allein. Über eine Unterstützung von Seiten des Landes für diese Maßnahmen können wir uns nur freuen. Es zeigt, dass es Niedersachsen ernst meint mit der Inklusion von Schülerinnen und Schülern!"

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