Region Hannover

GVH passt zum 1. Januar 2016 die Fahrpreise und Beförderungsbestimmungen an

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Wie schon im vergangenen Jahr findet der Tarifwechsel im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zum 1. Januar statt. Dann werden die Tarife an die Auf-wandsentwicklung der Verkehrsunternehmen angepasst. Den Partnerunternehmen im GVH ist es erneut gelungen, die Preiserhöhung moderat zu halten: Sie liegt durchschnittlich bei 2,2 Prozent (2014: 3,13 Prozent). Damit gehört der GVH weiterhin zu den preisgünstigsten Verbünden in Deutschland.

Unverändert bleiben dabei die Preise für KurzstreckenTickets, KinderEinzel- und KinderTagesTickets sowie für das KinderTagesTicket S. Ebenfalls preisstabil bleiben die Verkaufspreise für die EinzelTickets, TagesEinzelTickets und TagesEinzelTickets S für eine Zone.

Ab dem 1. Januar 2016 kosten EinzelTickets für zwei und drei Zonen künftig 0,10 Euro mehr und TagesEinzelTickets für zwei und drei Zonen 0,20 Euro mehr. Der Mehrpreis für das TagesGruppenTicket für eine, zwei und drei befahrene Zonen rangiert zwischen 0,20 Euro und 0,40 Euro. Die Preise für die SammelTickets (Blöcke) erhöhen sich 2016 für eine Zone um 0,30 Euro und für zwei und drei Zonen um 0,40 Euro. Die MobilCards in der zweiten Klasse verteuern sich ab 1. Januar 2016 um 1,20 bis 3,00 Euro.

Eine Übersicht der aktualisierten Preise der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de abrufbar. Übrigens: Ab 1. Januar 2016 sind TagesTickets grundsätzlich bis 5:00 Uhr des Folgetages gültig.

Neu im Mobilitätsshop: Das KurzstreckenTicket

Bereits vor dem Tarifwechsel, ab dem 21. Dezember, kann das KurzstreckenTicket auch online im Mobilitätsshop unter gvh.de und über die GVH App erworben werden.

Aus MobilCard 60plus wird MobilCard 63plus

Da das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits auf 67 Jahre erhöht worden ist, wird auch die Altersgrenze für den sogenannten „Seniorentarif“ von 60 Jahre auf 63 Jahre angehoben. Aus der bisherigen MobilCard 60plus wird somit die MobilCard 63plus.

Für Kunden mit einem bestehenden Abo der MobilCard 60plus gilt ein Bestandsschutz: Sie können weiterhin im Abo verbleiben, auch wenn sie das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch alle, die vor dem 1. Januar 1956 geboren sind, können über den 1. Januar 2016 hinaus die MobilCard 63plus abonnieren. Im Einzelverkauf ist jedoch ein Mindestalter von 63 Jahren erforderlich.

Neu: Auch für die MobilCard 63plus gilt ab 1. Januar die Mitnahmeregelung, das heißt Kunden können an Wochenenden, Feiertagen und abends ab 19:00 Uhr einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder unter 18 Jahren kostenlos mitnehmen. Statt einer Person kann alternativ auch maximal ein Hund mitgenommen werden.

Entfall der Wertmarke S im Sozialtarif

Die Wertmarke S, die bislang für die Nutzung von Tickets im Sozialtarif notwendig war, entfällt zum 1. Januar 2016, ist aber bereits ab dem 13. Dezember 2015 nicht mehr erforderlich. Eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine sonstige Erstattung der Wertmarke S findet, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs oder ihres eingetragenen ersten Geltungstages, nicht statt.

TagesEinzelTickets S und KinderTagesTickets S, die bis einschließlich 31. Dezember 2015 im Vorverkauf zum alten Tarifpreis erworben wurden und noch nicht entwertet wurden, können auch ohne Wertmarke S über das Jahresende hinaus genutzt werden.

Übergangsregelung für Tickets und Cards

GVH Tickets, die noch nicht zur Fahrt genutzt wurden, verfallen auch nach dem 31. Dezember 2015 nicht. Alle Tickets, die seit dem 1. Januar 2002 im Vorverkauf erworben wurden, gelten auch über den Tarifwechsel am 1. Januar 2016 hinaus. Dies gilt nicht für Tickets, die zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet aus dem Automaten gezogen wurden.

GVH Cards im Einzelverkauf mit dem ersten Geltungstag vor dem 1. Januar 2016 bleiben bis zu ihrem letzten Gültigkeitstag ohne Zuzahlung gültig. Eine WochenCard Ausbildung zum alten Preis gilt somit beispielsweise maximal bis zum 6. Januar 2016, eine GVH MobilCard gilt maximal bis zum 30. Januar 2016, eine U-21 JahresCard bis zum 30. Dezember 2016. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.

Alle Informationen auch im Internet erhältlich

Neben allen aktuellen Preisen sind auch die ab 1. Januar 2016 gültigen Beförderungsbedingungen unter gvh.de abrufbar.

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