Stadt stellt zwei neue Online-Dienstleistungen zur Verfügung
Gaststättenbetreiber, die im öffentlichen Verkehrsraum eine Außenbewirtschaftung betreiben möchten, haben nun die Möglichkeit die hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnis online zu beantragen. Darüber hinaus können an landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstandene Wildschäden auch über ein Online-Formular gemeldet werden.
Das Online-Formular zur Beantragung der Sondernutzung für die Außenbewirtschaftung ist unter diesem Link und das Formular zur Meldung des Wildschadens unter diesem Link zu finden.
Gaststättenbetreiber, die im öffentlichen Verkehrsraum eine Außenbewirtschaftung betreiben möchten, benötigen nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine Sondernutzungserlaubnis. Hierfür ist jährlich ein entsprechender Antrag zu stellen, der einen Lageplan als Anhang enthält, aus dem die Platzierung und Anzahl der Bestuhlung, Tische und Sonnenschirme hervorgeht. Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrages betragen zurzeit 50 Euro.
Unter einem "Wildschaden" ist der durch Wild verursachte Schaden an landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu verstehen. Schäden, die auf Wildunfällen beruhen, beispielsweise Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier, zählen hingegen nicht zu den "Wildschäden". Ziel des Vorverfahrens ist es, dass sich Ersatzpflichtiger und Geschädigter über den Ersatz des Schadens einigen.