Haben Sie noch einen gültigen Personalausweis?
Nicht nur für Behörden, auch Banken oder an der Disko möchte man ihn sehen. Mitführen muss man ihn nicht ständig, aber man muss ihn haben: Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) ist jede und jeder Deutsche ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass zu besitzen.
Nach aktuellen Auswertungen verstoßen über 500 Sehnderinnen und Sehnder gegen diese Verpflichtung – davon über 200 seit mehr als einem Jahr. Diese Zahlen haben nun die Stadtverwaltung bewogen, mit dieser Information erneut auf die Verpflichtung hinzuweisen.
"Wir informieren jede Bürgerin und jeden Bürger rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres Personalausweises, damit es ohne Probleme möglich ist, seiner Verpflichtung nachzukommen", so der Leiter des Bürgerbüros Oliver Bartl. "Wen wir aber wiederholt auffordern müssen, seiner Pflicht nachzukommen, für den kann es teuer werden. Ein Zwangsgeld kann schon mehrere hundert Euro betragen." Im Vergleich dazu beträgt die Gebühr für einen neuen Personalausweis 28,80 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht allein der Öffentlichkeit bewegen können oder voraussichtlich auf Dauer in einem Pflegeheim untergebracht sind, können sich stattdessen auf Antrag von der Ausweispflicht befreien lassen.
Anträge auf Reisepässe oder Personalausweise können nur persönlich im Bürgerbüro der Stadt Sehnde gestellt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge bei der Bundesdruckerei beträgt etwa drei bis vier Wochen.